Vorlage - 2022/021
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Im Aufsichtsrat der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbh (BBg) werden sieben Sitze wie folgt neu besetzt:
- Landrat Henning Heiß
- (SPD) Hartmut Marotz
- (SPD) Sebastian Hebbelmann
- (CDU) Marion Övermöhle-Mühlbach
- (Bündnis 90/Die Grünen) Claudia Wilke
- (AfD) Andreas Tute
- (FDP) Thomas Schellhorn
Inhaltsbeschreibung:
Im Laufe der letzten Legislaturperiode wurde der Gesellschaftsvertrag der BBg u.a. dahingehend geändert, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates zum damaligen Zeitpunkt für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, entsendet wurden. Dieses wird frühestens Mitte, vermutlich eher gegen Ende des Jahres 2022 der Fall sein. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages.
Nach den mittlerweile erfolgten Kommunalwahlen im September 2021 ist der nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den Aufsichtsrat entsandte ehemalige Landrat Franz Einhaus nicht mehr im Amt und hat mittlerweile ebenso wie folgende ehemalige KTA sein Mandat gegenüber der Geschäftsführung schriftlich niedergelegt:
Frau Kathrin Esser-Mönning (SPD)
Herr Uwe Semper (SPD)
Herr Stephan Nitsch (CDU)
Frau Doris Meyermann (Bündnis90/DieGrünen)
Herr Oliver Westphal (AfD)
Herr Malte Cavalli (FDP)
Herr KTA Matthias Möhle (SPD) und Herr KTA Georg Raabe (CDU) verbleiben im Amt. Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Daher müssen nunmehr für die verbleibende Amtszeit insgesamt sieben Sitze neu besetzt werden.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
- Gemäß § 138 Abs. i.V.m. Abs. 2 NKomVG ist, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es sei denn, sie oder er verzichtet darauf. Auf ihren/seinen Vorschlag kann an ihrer/seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.
- Die weiteren sechs Vertreterinnen/Vertreter müssen nicht dem Kreistag angehören. Da es sich um Nachbesetzungen handelt, liegt das Vorschlagsrecht jeweils bei den Kreistagsfraktionen der letzten Legislaturperiode aufgrund des damals ermittelten Verhältnisses. Demnach entfallen auf die
Fraktion SPD zwei Vertreter/innen
Fraktion CDU ein/e Vertreter/in
Fraktion Bündnis90/Die Grünen ein/e Vertreter/in
Fraktion AfD ein/e Vertreter/in
Fraktion FDP ein/e Vertreter/in
Ziele / Wirkungen:
Durch die Nachbesetzung wird sichergestellt, dass der Aufsichtsrat bis zum Ende seiner gesellschaftsvertraglich geregelten Amtszeit beschlussfähig bleibt. Generell soll durch Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat gesichert werden, dass die BBg zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Eine komplette Neubesetzung des Aufsichtsrats entsprechend der nunmehr geltenden Mehrheitsverhältnisse im Kreistag erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende des Jahres 2022. Für die Zukunft ist angedacht, den Gesellschaftsvertrag dahingehend zu ändern, dass die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder an die Dauer der Kommunalwahlperiode angepasst wird.
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