Vorlage - 2022/002
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Zur Wahl des in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. zu entsendenden stimmberechtigten Vertreters wird Herr Landrat Henning Heiß vorgeschlagen. Zur Wahl seines Vertreters wird Herr Bernd Leunig, bei dessen Verhinderung, Herr Carsten Meißner vorgeschlagen.
Inhaltsbeschreibung:
Die Satzung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. sieht vor, dass jedes Mitglied seine Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. durch eine Stimme in der Generalversammlung ausübt. Die Kommunen als Mitglied der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. üben ihr Stimmrecht durch den nach NKomVG bestimmten Vertreter aus. Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 67 NKomVG entscheidet der Kreistag über den/die in die Generalversammlung zu entsendende/-n Vertreter/-in des Landkreises Peine durch Wahl.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.06.2021 beschlossen, Herrn Landrat Franz Einhaus als stimmberechtigten Vertreter in die Generalversammlung zu wählen. Nach den Regelungen der Satzung ist darüber hinaus vorgesehen, dass sich der Vertreter durch eine/einen Bevollmächtigte/-n vertreten lassen kann. Für diese Wahl wurde Herr Bernd Leunig, Fachdienstleiter EDV, als sein Vertreter für die Generalversammlung vorgeschlagen. Herr Leunig widerum kann sich von dem stellvertretenden Fachdienstleiter EDV, Herrn Carsten Meißner vertreten lassen.
Bedingt durch die im vergangenen Jahr stattgefundenen Kommunalwahlen hat Herr Henning Heiß seit dem 01.11.2021 das Amt des Landrates übernommen, sodass Herr Landrat Heiß zur Wahl des in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. zu entsendenden stimmberechtigten Vertreters vorgeschlagen wird. Die Vertretungsregelungen sollen bestehen bleiben.
Ziele / Wirkungen:
Siehe Inhaltsbeschreibung
Ressourceneinsatz:
Keine
Schlussfolgerung:
Siehe Inhaltsbeschreibung
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