Inhalt

Vorlage - 2022/001  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.02.2022 
4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erklärung und Verwaltungsgerichtsordnung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

      ja

Qualifizierte Mehrheit:

 

Relevanz

Gender Mainstreaming

      nein

Migration

   nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

       nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

      nein

 

   nein


 


Folgende Person wird zur Wahl zum ehrenamtlichen Richter für den Senat für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen:

 

Thomas Schellhorn

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigungssachen bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht endet mit Ablauf des 23. August 2022.

 

Es ist davon auszugehen, dass der vom Niedersächsischen Landtag bestellte Wahlausschuss die Anzahl der aus dem Landkreis Peine vorzuschlagenden Personen auf

1 Person festsetzen wird.

 

Die persönlichen Voraussetzungen, die die Vorzuschlagenden erfüllen müssen, sind aus der Anlage ersichtlich.

 

Mit dem eingereichten Wahlvorschlag wird bestätigt, dass dieser mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.

 

Die Amtszeit der danach vom Wahlausschuss zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter läuft vom 24.08.2022 bis zum 23.08.2027.

 

 

 


Erklärung und Verwaltungsgerichtsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erklärung und Verwaltungsgerichtsordnung (1117 KB)