Vorlage - 2022/001
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: |
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Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
| nein | ||
Inhaltsbeschreibung:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigungssachen bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht endet mit Ablauf des 23. August 2022.
Es ist davon auszugehen, dass der vom Niedersächsischen Landtag bestellte Wahlausschuss die Anzahl der aus dem Landkreis Peine vorzuschlagenden Personen auf
1 Person festsetzen wird.
Die persönlichen Voraussetzungen, die die Vorzuschlagenden erfüllen müssen, sind aus der Anlage ersichtlich.
Mit dem eingereichten Wahlvorschlag wird bestätigt, dass dieser mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.
Die Amtszeit der danach vom Wahlausschuss zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter läuft vom 24.08.2022 bis zum 23.08.2027.
Erklärung und Verwaltungsgerichtsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erklärung und Verwaltungsgerichtsordnung (1117 KB) |