Vorlage - 2021/1027
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Das Jugendamt hat einen besonderen Stellenwert im Gefüge der sozialen Leistungen. Grundlegend ist die sog. „Zweigliedrigkeit“ des Jugendamtes: Das Jugendamt besteht immer aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Sie ist an die Satzung und an die Beschlüsse der Vertretungskörperschaft (Kreistag) gebunden. Ferner ist die Verwaltung des Jugendamtes an die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses gebunden, der wiederum auch nur im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung sowie ihrer Beschlüsse entscheiden kann.
Der Jugendhilfeausschuss behandelt und berät grundsätzliche Angelegenheiten der Jugendhilfe, so z. B. die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, die Jugendhilfeplanung, die Förderung der freien Jugendhilfe usw.
Die Aufgaben der Jugendhilfe sind in § 2 SGB VIII im Sinne einer Zuständigkeits- und Aufgabenbeschreibung dargestellt. Ausdrücklich weist der Gesetzgeber daraufhin, dass die Jugendhilfe a) Leistungen und b) andere Aufgaben zugunsten junger Menschen umfasst. Das Jugendamt im Landkreis Peine teilt sich in fünf Sachgebiete auf. Die Aufgaben und Leistungen werden von den Leiter*innen vorgestellt.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
---