Vorlage - 2021/1007
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Mit Schreiben vom 04.09.2020 informierte der Niedersächsische Landesrechnungshof alle Kommunen über die Einleitung einer überörtlichen Prüfung bezüglich der Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände. Es fehlte jedoch eine Angabe, wie Investitionsrückstände definiert werden. Dieses barg das Risiko, dass die teilnehmenden Kommunen eine unterschiedliche Wertung vornehmen. Investitionsrückstände werden wie folgt definiert:
Die Erhebungen erfolgten auf Basis der Jahresabschlüsse und Bilanzen. In diesen sind nach den Bilanzierungsvorschriften Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen auszuweisen. Da aber viele Kommunen noch deutliche Rückstände bei der Erstellung von Jahresabschlüssen haben, wurden vielfach noch nicht testierte Jahresabschlüsse berücksichtigt, so dass objektiv ermittelte Daten nur zum Teil berücksichtigt worden sind. Zudem ist auch eine Vergleichbarkeit nur eingeschränkt vorhanden, da Aufgaben zwischen Landkreisen und Gemeinden durchaus unterschiedlich verteilt sind.
Insofern ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Landesrechnungshofes nur sehr stark eingeschränkt vorhanden.
Eindeutig ist jedoch, dass der Landkreis Peine aufgrund der Vielzahl und des Alters der Liegenschaften (Gebäude und Straßen) regelmäßig Finanzmittel einsetzen muss und auch tatsächlich einsetzt, um die bauliche Instandhaltung und Anpassung an aktuelle technische Gegebenheiten vorzunehmen. Um Investitionen handelt es sich allerdings nur, wenn neue Straßen, Gebäude oder technische Anlagen hergestellt werden und damit ein Zuwachs im Anlagevermögen und im Inventarverzeichnis vorhanden ist. Hinzu kommen die Investitionen, die nur deswegen als Investitionen gebucht werden müssen, weil es Fördermittel aus staatlichen Bereichen gibt.
Der Landkreis Peine setzt seit Jahren erhebliche Finanzmittel über Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, um Anlagevermögen zu erhalten bzw. um neues Anlagevermögen zu schaffen. Unter Berücksichtigung des Alters der vorhandenen Liegenschaften und der Kostenentwicklung bei der Instandhaltung bzw. Neubeschaffung von Anlagegütern ist jedoch auch festzustellen, dass der Finanzaufwand zukünftig steigen wird.
Ziele / Wirkungen:
Seitens des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wurde in dem Bericht kein individueller Vergleich zwischen einzelnen Kommunen vorgenommen, so dass keine individuelle Beschwer vorhanden ist. Eine rechtliche Verpflichtung, den Vergleich der Vertretung vorzulegen, ist daher nicht vorhanden. Dennoch wird der Empfehlung der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes gefolgt, die Prüfungsmitteilung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben und anschließend öffentlich bekannt zu geben und auszulegen. Mit der Vorlage wird den rechtlichen Anforderungen des § 5 NKPG Genüge getan, nach der die Vertretung von der überörtlichen Prüfung in Kenntnis zu setzen ist.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen für die Instandhaltung der Vermögenswerte des Landkreises werden jährlich entsprechend der rechtlichen Vorgaben über Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt bereitgestellt.
Schlussfolgerung:
Von der Prüfungsmitteilung kann Kenntnis genommen werden.
- Prüfungsmitteilung Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Überörtliche Prüfung - Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstand (2993 KB) |