Inhalt

Vorlage - 2021/1005  

Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages (GO KT)
Antrag DIE LINKE vom 07.11.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
15.12.2021 
3. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag DIE LINKE vom 07.11.2021  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Beschluss des Kreistages vom 03.11.2021 zur Änderung der GO KT wird bestätigt.


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Partei DIE LINKE KTA Reimers begehrt mit ihrem Antrag vom 07.11.2021 eine Änderung des neu eingefügten § 2 b GO KT Besonderheiten für eine inklusive Sitzungsteilnahme wie folgt:

 

§ 2 b

Inklusive Arbeit und Sitzungsteilnahme definiert nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG), Anti-Diskriminierungsgesetz, UN-Behindertenkonvention

 

(1) Abgeordneten mit einer Behinderung wird ermöglicht, deren Ehrenamt im Kreistsag nach eigenem Ermessen in Selbstbestimmung zu tätigen.

 

 

 

 

Aktuelle Fassung:

 

§ 2 b

Besonderheitenr eine inklusive Sitzungsteilnahme

 

(1) Abgeordneten mit einer Behinderung wird eine barrierefreie Sitzungsteilnahme ermöglicht.

Der in der Überschrift gewählte Ausdruck „Besonderheiten“ bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf den Akt der Sitzungsteilnahme.

Der Begriff „Inklusion“ wurde im Kontext gewählt, um damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen zum Ausdruck zu bringen. Genau dieses Ziel wird in § 1 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschrieben:

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Durch die Formulierung in Absatz (1) „barrierefreie Sitzungsteilnahme“ wird § 4 BGG Rechnung getragen:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Dadurch soll insbesondere eine inklusive Sitzungsteilnahme weit gefasst gewährleistet und zum Ausdruck gebracht werden, dass diese uneingeschränkt möglich ist. Das antragsgemäße Ziel, nämlich Abgeordneten mit einer Behinderung zu ermöglichen, deren Ehrenamt im Kreistsag nach eigenem Ermessen in Selbstbestimmung zu tätigen, wir insofern mit der aktuellen Formulierung des § 2 b GO KT bereits unzweifelhaft erreicht.

Einer Änderung bedarf es deshalb nicht.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Siehe Sachdarstellung.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt

 

Schlussfolgerung:

Siehe Sachdarstellung.
 


Antrag DIE LINKE vom 07.11.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag DIE LINKE vom 07.11.2021 (843 KB)