Vorlage - 2021/000
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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In den Behindertenbeirat des Landkreises Peine wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 berufen:
- Herr Thorsten Lemke
Als Ersatzmitglied wird außerdem berufen:
- Frau Tanja Schwenke
Inhaltsbeschreibung:
Die Besetzung beruht auf der vom Kreistag am 7. Oktober 2020 beschlossenen Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine.
Demnach besteht der Beirat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Kreistag auf Grundlage einer Vorschlags- und Bewerberliste berufen werden. Weiterhin werden bis zu elf Ersatzmitglieder vom Kreistag berufen.
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 10.03.2021 sechs Frauen und vier Männer mit Wirkung vom 01.04.2021 in den Behindertenbeirat berufen.
Außerdem wurden drei Frauen als Ersatzmitglieder berufen.
Ein berufenes Mitglied ist inzwischen aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden;
Ein Ersatzmitglied steht künftig gemäß § 3 Ziff. 3 der Satzung aufgrund der Zugehörigkeit zum Kreistag nicht mehr zur Verfügung.
Nach einem öffentlichen Aufruf haben sich Herr Thorsten Lemke und Frau Tanja Schwenke für die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat des Landkreises Peine beworben.
Beide erfüllen die in der Satzung vorgegebenen Kriterien für eine Mitarbeit im Behindertenbeirat.
Da der Behindertenbeirat paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen ist, kann nur Herr Lemke als Mitglied berufen werden. Der verbleibende Platz wird für einen weiteren Mann freigehalten.
Frau Schwenke wird als weiteres Ersatzmitglied berufen.
In einem erneuten öffentlichen Aufruf soll um weitere Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder geworben werden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Einrichtung des Behindertenbeirates erfüllt der Landkreis Peine die gesetzliche Verpflichtung aus dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Es wird eine Interessenvertretung sichergestellt.
Ressourceneinsatz:
Die Neubesetzung verursacht keine Mehrkosten.
Schlussfolgerung:
- entfällt -
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