Vorlage - 2021/997
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Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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In die Dritte Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim werden berufen:
Vertreterin: | Simone Pifan |
Als Verhinderungsvertreter: | Georg Raabe |
Inhaltsbeschreibung:
Nach § 5 des Verfassungsstatuts der Landschaft des Fürstentums Hildesheim besteht die Dritte Kurie aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes. Dabei entfallen auf den Landkreis Peine eine Abgeordnete/ein Abgeordneter und ein Stellvertreter. Wählbar sind solche ländlichen Grundbesitzer, deren Grundbesitz innerhalb des vormaligen Fürstentums Hildesheim gelegen ist und zur Beitragszahlung von der Landwirtschaftskammer Hannover herangezogen werden.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1 Die Vertreterin/der Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/in) muss gemäß § 67
NKomVG gewählt werden.
1.1 Soweit sie nicht dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgen.
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