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Vorlage - 2021/997  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Dritten Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


In die Dritte Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim werden berufen:

Vertreterin:

Simone Pifan

Als Verhinderungsvertreter:

Georg Raabe

 


Inhaltsbeschreibung:

Nach § 5 des Verfassungsstatuts der Landschaft des Fürstentums Hildesheim besteht die Dritte Kurie aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes. Dabei entfallen auf den Landkreis Peine eine Abgeordnete/ein Abgeordneter und ein Stellvertreter. Wählbar sind solche ländlichen Grundbesitzer, deren Grundbesitz innerhalb des vormaligen Fürstentums Hildesheim gelegen ist und zur Beitragszahlung von der Landwirtschaftskammer Hannover herangezogen werden.

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

1    Die Vertreterin/der Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/in) muss gemäß § 67

      NKomVG gewählt werden.

1.1  Soweit sie nicht dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgen.

 


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