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Vorlage - 2021/995  

Betreff: Kreisfeuerwehr: Ernennung des Abschnittsleiters Ost und Stv. Kreisbrandmeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

4800,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Herr rg Diederichs wird mit Wirkung zum 01. Januar 2022r die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost und stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Abschnittsleiterinnen oder Abschnittsleiter der Brandschutzabschnitte r die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeisterinnen, Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.

Gemäß § 21 Abs.1 NBrandSchG hat die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Im Landkreis Peine nehmen aktuell beide Abschnittsleiter jeweils die Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters wahr.

Die Gemeindebrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes Ost haben in ihrer Dienstversammlung am 06.11.2019 vorgeschlagen, Herrn rg Diederichs zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Ost und stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.

Voraussetzung für die Übertragung der Funktion Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter ist gemäß Anlage 2 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren

(Feuerwehrverordnung FwVO) neben einer erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Verbandsführer eine mindestens 10-jährige Gesamtdienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr.

Herr Diederichs wurde zunächst aufgrund des fehlenden Lehrgangs „Verbandsführer“ mit Wirkung vom 01.03.2020 kommissarisch mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Aufgrund des coronabedingt zwischenzeitlich eingestellten Ausbildungsbetriebes an der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz konnte Herr Diederichs erst im September 2021 erfolgreich an dem Lehrgang teilnehmen.

Im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens hat der Regierungsbrandmeister keine Bedenken gegen die Ernennung geäert.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Ernennung von Herrn Diederichs kommt der Landkreis Peine seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 2 NBrandSchG nach, für die Brandschutzabschnitte eine Abschnittsleiterin oder einen Abschnittsleiter zu berufen.

 

Ressourceneinsatz:

Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 400,-- €.

 

Schlussfolgerung:

entfällt


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