Vorlage - 2021/994
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Es werden folgende Mitglieder und Vertreter/innen für den Kommunalen Psychiatriebeirat benannt:
| Mitglied | Vertretung |
(SPD/Grüne) | Eva Schlaugat | Maik Burgdorf |
(SPD/Grüne) | Miriam Riedel-Kielhorn | Antje Schulz |
(SPD/Grüne) | Doris Maurer-Lambertz | Christian Falk |
(CDU/FDP) | Carsten Rauls | Isabell Mutke |
Inhaltsbeschreibung:
Die Landkreise und kreisfreien Städte bilden gemäß § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) Sozialpsychiatrische Verbünde. Dem Sozialpsychiatrischen Verbund im Landkreis Peine gehören Vertreter und Vertreterinnen von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung an, um für die Zusammenarbeit der Anbieter und für die Abstimmung der Hilfen sowie für die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung zu sorgen. Seine Organe sind die Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung.
Der kommunale Psychiatriebeirat ist ein Teil des Sozialpsychiatrischen Verbundes und Bindeglied zur Kommunalpolitik. Im Kommunalen Psychiatriebeirat werden die für die Gestaltung der sozialpsychiatrischen Versorgung für den Landkreis Peine notwendigen Entscheidungen empfohlen. Er soll zur Entscheidungsfindung Anregungen, Stellungnahmen und Anträge der Mitgliederversammlung aufnehmen oder die Mitgliederversammlung zur Bewertung eigener Initiativen zu fachlichen Stellungnahmen heranziehen.
Dem kommunalen Psychiatriebeirat gehören neben einem Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die Geschäftsführung je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen, drei aus den Reihen der Mitgliederversammlung bestimmte Vertreterinnen/Vertreter sowie bis zu 4 Personen aus der Kreisverwaltung und Kreispolitik an. Jedes Mitglied wird für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt. Die Dauer der Wahlperiode ist der Wahlperiode des Kreistags angeglichen. Jedes Mitglied bestimmt außerdem einen Stellvertreter.
Zu den Zielen und Aufgaben zählen die Interessenvertretung der Menschen mit psychischen Störungen und ihrer Angehörigen, regelmäßige Information gegenüber der Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit, der Leistungsträger und der Kommunalpolitik über Bedarfe, Fehl- und Überversorgung psychiatrischer Hilfen, Mitwirkung an aktuellen und innovativen Entwicklungen, Stellungnahme zu sozialpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aus sozialpsychiatrischer Sicht sowie die Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen und deren Angehörigen im Landkreis Peine.
Gemäß der Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes soll der Kommunale Psychiatriebeirat mindestens halbjährlich unter der Leitung der zuständigen Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder seiner Vertreterin/seines Vertreters
einberufen werden. Er wählt sich jeweils für die Dauer einer Wahlperiode eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Die Sitzungen des Kommunalen Psychiatriebeirates sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können Nichtmitglieder zur Information über Sachverhalte oder zur Beratung hinzugezogen werden.
Im Zusammenhang mit der neuen Wahlperiode wird der Kreistag gebeten, bis zu 4
Mitglieder für den Psychiatriebeirat und jeweils eine Vertretung zu benennen. Es ist das Verfahren d’Hondt anzuwenden.
210609_SPV_Geschäftsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 210609_SPV_Geschäftsordnung (240 KB) |