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Vorlage - 2021/989  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

a)      Von Seiten des Landkreises Peine wird eine Vertreterin/ein Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH berufen. Hierfür wird nach Ziffer 2 der Sachdarstellung verfahren. 
 

b)      Folgende Person wird berufen:

 

Landrat Henning Heiß

 


Inhaltsbeschreibung:

Bisher wurde der Landkreis Peine in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH durch Landrat Einhaus vertreten. Verhinderungsvertreter war EKR Heiß. Es wird vorgeschlagen, hieran festzuhalten, sodass der Landkreis Peine weiterhin durch den Landrat und dieser im Verhinderungsfall durch den Ersten Kreisrat bzw. die Erste Kreisrätin vertreten würde. Da es sich jedoch letztendlich um die Wahl einer Person handelt, kann der künftige Erste Kreisrat bzw. die Erste Kreisrätin erst im Nachhinein als Verhinderungsvertreter/in benannt werden.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Allianz für die Region GmbH bestimmt nicht, wie viele Vertreter/innen der Landkreis Peine entsenden darf. Es wäre daher auch denkbar, eine andere Anzahl von Mitgliedern zu bestimmen.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder, die der Landkreis entsendet.

 

2. Da eine Vertreterin/ein Vertreter bestimmt werden soll, ist wie folgt vorzugehen:

 Die Vertreterin/der Vertreter muss gemäß § 67 NKomVG gewählt werden.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Entsendung wird die Sicherstellung der Interessen des Gesellschafters Landkreis Peine in der Gesellschaft gewährleistet.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden nicht benötigt.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 


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