Vorlage - 2021/977
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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In den Sparkassen-Regionalbeirat der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine werden berufen:
1. | Landrat Heiß |
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2. | SPD/Grüne | Hartmut Marotz |
| SPD/Grüne | Thomas Kirchmann |
| SPD/Grüne | Simone Pifan |
| SPD/Grüne | Martin Schampera |
| CDU/FDP | Karsten Könnecker |
| CDU/FDP | Marion Övermöhle-Mühlbach |
| CDU/FDP | Jan Wouter van Leeuwen |
Inhaltsbeschreibung:
In § 9 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fusion der Sparkassen ist festgelegt, dass der Vorstand der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine jeweils einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Hildesheim, einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Goslar/Harz (als Nachfolger des bisherigen Wirtschaftsbeirates) und einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Kreissparkasse Peine einrichtet. Die Regionalbeiräte mit maximal 20 Mitgliedern setzen sich aus ausgewählten Firmen- und Privatkunden der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der jeweiligen Region zusammen.
Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand der Sparkasse für die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode.
Die Sparkassen-Regionalbeiräte haben die Aufgabe, den Vorstand der Sparkasse aus ihrer besonderen Kenntnis der jeweiligen Regionen heraus zu beraten und zu unterstützen sowie den Kontakt der Sparkasse zur Bevölkerung und Wirtschaft zu vertiefen. Der Sparkassenbeirat kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Die Geschäftsordnung für den Sparkassen-Regionalbeirat sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass 7 Mitglieder vom Kreistag des Landkreises Peine vorgeschlagen werden. Personen, auf die die Ausschließungsgründe nach § 14 NSpG zutreffen, dürfen dem Sparkassen-Regionalbeirat nicht angehören.
Der Regionalbeirat setzt sich gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wie folgt zusammen:
Geborenes Mitglied ist der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Peine.
7 Mitglieder werden vom Kreistag des Landkreises Peine vorgeschlagen.
Maximal 12 Mitglieder aus der regionalen Wirtschaft sowie deren Institutionen und Verbänden aus der Region Peine werden vom Vorstand der Sparkasse vorgeschlagen.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
- Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
- Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren d`Hondt anzuwenden.
Dabei entfallen auf
die Gruppe SPD/Bündnis90-Die Grünen 4 Vertreter*innen
die Gruppe CDU/FDP 3 Vertreter*innen
Die Mitglieder des Sparkassen-Regionalbeirates können sich nach § 5 der Geschäftsordnung im Verhinderungsfall nicht vertreten lassen.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Entsendung wird die Sicherstellung der Interessen des Landkreises Peine im Regionalbeirat der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine gewährleistet.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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