Vorlage - 2021/976
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Herr Landrat Heiß und das weitere Mitglied der Verbandsversammlung werden als Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Peine in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) In den Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine werden folgende Personen entsandt:
der Landrat des Landkreises Hildesheim, Herr Bernd Lynack,
die zwei weiteren vom Landkreis Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter,
der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, als Vorsitzender,
die zwei weiteren von der Stadt Hildesheim benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter,
der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Dr. Alexander Saipa,
die/der weitere vom Landkreis Goslar benannte Vertreterin bzw. Vertreter,
der Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Herr Dr. Oliver Junk,
ab 01.01.2022 Oberbürgermeisterin Frau Urte Schwerdtner
der Landrat des Landkreises Peine, Herr Henning Heiß, und
die folgenden zwei vom Landkreis Peine benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter
1. SPD/Grüne Frank Hoffmann
2. CDU/FDP Dr. Christof Klinke
b) Folgende gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten werden als ordentliche Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine bestätigt:
Betriebsangehörige Vertreterinnen und Vertreter: | Nicht betriebsangehörige Vertreterinnen und Vertreter: |
Ordentliche Mitglieder: Stefanie Kandulski Dirk Flindt Michael Wegener Kathrin Kelpe
| Ordentliche Mitglieder: Kathrin Kemper Ilona Heitmann
|
Ersatzmitglieder: Marcel Schmidt Peter Smolinski Thomas Weitling Heike Möcker
| Ersatzmitglieder: Peter Dinkloh Klaas-Hinnerk Horn
|
Inhaltsbeschreibung:
Zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine wurde anlässlich der Fusion der Sparkassen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u.a. weitere Regelungen zur Besetzung der Organe der Sparkasse enthält.
Die Zusammensetzung gestaltet sich wie folgt:
Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Bestimmung der zu entsendenden Mitglieder
Der Sparkassenzweckverband Hildesheim hat als Träger der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu entsenden.
Nach § 7 Abs. 1 der Sparkassensatzung besteht der Verwaltungsrat neben den Mitgliedern, die nach dem Nieders. Personalvertretungsgesetz gewählt werden (Beschäftigtenvertreter) aus
a) der oder dem Vorsitzenden und
b) 11 vom Träger entsandten Mitgliedern.
Der zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag bestimmt in § 7 Abs. 3, dass der jeweilige Verbandsgeschäftsführer Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Danach wird Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer für die Dauer von 2 ½ Jahren (erste Hälfte der Wahlperiode) Vorsitzender des Verwaltungsrates.
nachrichtlich:
Außerdem ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim oder der Stadt Hildesheim, der nicht Verbandsgeschäftsführer ist, hier also Herrn Landrat Bernd Lynack, zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Des Weiteren ist bestimmt, dass der Verwaltungsrat den Landrat des Landkreises Goslar oder des Landkreises Peine zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wählt, mit der Maßgabe, dass diese sich entsprechend § 5 abwechseln sollen. Die Wahl der stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden obliegt dem Verwaltungsrat.
Die Mitglieder zu b) werden von den Verbandsmitgliedern vorgeschlagen. Nach § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages sollen die Verbandsmitglieder, die nicht den Verwaltungsratsvorsitzenden stellen, ihre Hauptverwaltungsbeamten in ihren Vorschlag aufnehmen.
Danach ergibt sich folgender Besetzungsschlüssel:
Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (Stadt Hildesheim)
11 vom Träger entsandte Mitglieder:
Landkreis Hildesheim: Landrat Bernd Lynack + 2 Mitglieder
Stadt Hildesheim: 2 Mitglieder
Landkreis Goslar: Landrat Dr. Alexander Saipa + 1 Mitglied
Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Ab 01.01.2022 Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner
Landkreis Peine: Landrat Henning Heiß + 2 Mitglieder
Die vom Träger entsandten Mitglieder müssen nach § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) zur Vertretung eines der Verbandsmitglieder wählbar sein. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Vertretung des Trägers entsandt werden, darf nicht mehr als die Hälfte dieser Vertretung (= Verbandsversammlung) angehören. Der geborene Vorsitzende wird bei der Berechnung nicht mitgezählt und auch nicht eingerechnet.
Daraus ergibt sich, dass von den vorstehenden 11 vom Träger entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates maximal 5 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes angehören dürfen. Da dem Verwaltungsrat bereits 4 Hauptverwaltungsbeamte angehören, die auch Mitglieder der Verbandsversammlung sind, darf maximal ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates auch der Verbandsversammlung angehören.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen.
Bei der Wahl der neben den Hauptverwaltungsbeamten zu entsendenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach d´Hondt entsprechend anzuwenden. Bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.
Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten
Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gehören nach § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (NPersVG) 6 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Bediensteten an.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten müssen grundsätzlich selbst Beschäftigte der Sparkasse sein. Wenn den Beschäftigten jedoch mehr als zwei Sitze zustehen, dürfen gemäß § 110 Abs. 2 Satz 4 NPersVG von je drei Vertreterinnen oder Vertretern jede Dritte oder jede Dritte nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein. Bei sechs zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern der Bediensteten ergibt sich, dass zwei davon nicht Beschäftigte bzw. Beschäftigter der Einrichtung sein dürfen. Für jeden der zu besetzenden Sitze wird mindestens die doppelte Anzahl der Personen gewählt, also acht Bedienstete und vier Nicht-Bedienstete.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden aus dem Kreis der gewählten Personen bestätigt. Als Ersatzmitglieder kommen nur diejenigen in Frage, die gewählt aber nicht als Mitglieder bestätigt wurden. Nach § 110 Abs. 4 NPersVG werden die gewählten Personen durch die Verbandsversammlung bestätigt. Die für die Bestätigung zuständige Stelle soll bei ihrer Entscheidung die sich aus dem Ergebnis der Wahl ergebende Reihenfolge der gewählten Personen berücksichtigen.
Die Beschäftigten der zukünftigen Sparkasse Hildesheim Goslar Peine haben am 28.09.2021 ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat gewählt. Die Namen der Gewählten sind im Beschlussvorschlag enthalten.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Entsendung wird die Sicherstellung der Interessen des Gesellschafters Landkreis Peine im Sparkassenzweckverband und der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine gewährleistet.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
---