Vorlage - 2021/975
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1) Der Landkreis Peine wird in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine vertreten durch
a) Herrn Landrat Henning Heiß
b) sowie folgende Person
Mitglied | Ersatzperson |
Frank Hoffmann | Dr. Christof Klinke |
2) Herr Landrat Heiß und das weitere Mitglied der Verbandsversammlung werden als Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Peine in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Goslar, Herr Dr. Alexander Saipa, gewählt.
b) Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Landrat des Landkreises Peine, Herr Henning Heiß, gewählt.
c) Zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Herr Dr. Ingo Meyer, gewählt.
d) Zur stellvertretenden Geschäftsführerin des Sparkassenzweckverbandes wird für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) die Stadtkämmerin der Stadt Hildesheim, Frau Antje Kuhne, gewählt.
Inhaltsbeschreibung:
Zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar und dem Landkreis Peine wurde anlässlich der Fusion der Sparkassen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u.a. die Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes vorgibt und weitere Regelungen zur Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält. Die Zusammensetzung der verschiedenen Organe gestaltet sich wie folgt:
Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine
Verbandsversammlung
Nach § 4 Abs. 1 der Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus
a) den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder; die Vertretung eines Verbandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten in die Verbandsversammlung entsenden. Ist der Hauptverwaltungsbeamte ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmitglieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung.
b) 5 weiteren Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Hildesheim
2 Personen, die Stadt Hildesheim 2 Personen und der Landkreis Peine 1 Person entsenden. Die vorstehend genannten Vertreterinnen oder Vertreter müssen für die Vertretung des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.
Die Stellvertretung des der Verbandsversammlung angehörenden Hauptverwaltungsbeamten bzw. des an seiner Stelle entsandten Bediensteten bestimmt das jeweilige Verbandsmitglied. Über die Stellvertretung von Herrn Landrat Bernd Lynack und Herrn Landrat Henning Heiß in der Verbandsversammlung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Für die von den Vertretungen nach § 4 Abs. 1 a) Satz 2 und b) entsandten Mitglieder können von der jeweiligen Vertretung Ersatzpersonen benannt werden. Die Ersatzpersonen müssen ebenfalls für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.
Da das Amt des Geschäftsführers nach § 4 Abs. 1 des öff.-rechtl. Vertrages in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim liegt, ist an seiner Stelle ein Ratsmitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Mitgliedschaft dieses Ratsmitglieds endet, sobald der Oberbürgermeister nicht mehr Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes ist.
Das führt zu folgendem Besetzungsschlüssel:
Landkreis Hildesheim: Landrat Bernd Lynack + 2 Mitglieder
Stadt Hildesheim: OBGM Dr. Meyer + 2 Mitglieder
Landkreis Goslar: Landrat Dr. Alexander Saipa
Stadt Goslar: Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk,
ab 01.01.2022 Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner
Landkreis Peine: Landrat Henning Heiß + 1 Mitglied
Vorsitz in der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt nach § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter eines Verbandsmitglieds für die Dauer von jeweils 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. Vorsitzende sollen nach § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Wechsel in der genannten Reihenfolge der Landrat des Landkreises Goslar und des Landkreises Peine sein. Den Hauptverwaltungsbeamten, der nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, wählt die Verbandsversammlung zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Danach sind für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Landrat Dr. Alexander Saipa zum Vorsitzenden und Herr Landrat Henning Heiß zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.
Geschäftsführung
Nach § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) gewählt. Der Verbandsgeschäftsführer darf der Verbandsversammlung nicht angehören. Die Verbandsversammlung regelt die Stellvertretung.
In § 6 des zwischen den Verbandsmitgliedern geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist festgelegt, dass das Amt des Geschäftsführers in der ersten Hälfte der Wahlperiode bei dem Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim liegt und nach 2 ½ Jahren zum Landrat des Landkreises Hildesheim wechselt. Zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ist eine leitende Beamtin oder ein leitender Beamter der Stadt Hildesheim bzw. des Landkreises Hildesheim zu wählen.
Danach ist für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) Herr Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen. Zur stellvertretenden Geschäftsführerin soll Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne gewählt werden.
Über die Entsendung der Mitglieder in die Verbandsversammlung und deren Stellvertretung bestimmt nach § 4 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung die Vertretung der jeweiligen Träger.
Bei der Benennung der zu entsendenden Personen ist das Verteilungsverfahren nach d`Hondt entsprechend anzuwenden. Bei der Benennung der Mitglieder für die Verbandsversammlung ist zu berücksichtigen, dass auf die hälftige Besetzung mit Frauen und Männern hinzuwirken ist.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind als Vertreterinnen und Vertreter der sie entsendenden Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung an die Beschlüsse des jeweiligen Rates bzw. Kreistages sowie des Verwaltungs- bzw. Kreisausschusses gebunden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Entsendung wird die Sicherstellung der Interessen des Gesellschafters Landkreis Peine im Sparkassenzweckverband und der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine gewährleistet.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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