Vorlage - 2021/971
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
a) In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – werden für die Dauer von fünf Jahren
berufen:
1. Landrat Henning Heiß
2. | Fraktion/Gruppe | Mitglied: | Vertreter*in: |
| SPD/Grüne | Hartmut Marotz | Stefan Wilke |
| SPD/Grüne | Matthias Möhle | Maik Burgdorf |
| SPD/Grüne | Sebastian Hebbelmann | Antje Schulz |
| SPD/Grüne | Rosemarie Waldeck | Christian Falk |
| CDU/FDP | Karsten Könnecker | Jürgen Wehmer |
| CDU/FDP | Georg Raabe | Günter Schmidt |
| CDU/FDP | Jan W. van Leeuwen | Thomas Schellhorn |
Die Grundmandate werden wie folgt wahrgenommen:
| Mitglied: | Vertreter*in: |
(GM) FW-PB | Karl-Heinrich Belte | Anja Belte |
(GM) AfD | Andreas Tute | Günther Engelhardt |
b) Der Kreistag bestellt Marcus Diedrich als Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat.
Als Verhinderungsvertreter wird Michael Harms bestellt.
Inhaltsbeschreibung:
a)
Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – (AöR) bestimmt in § 6 Abs. 1 S. 1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: dem Landrat, sieben Vertreter*innen des Kreistages des Landkreises Peine und ein/e Vertreter*in der Beschäftigten der Anstalt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können Vertreter*innen benannt werden (S. 2 – 4).
Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind berechtigt, (je) ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden (S. 5).
Nach § 6 Abs. 5 der Satzung endet die Amtszeit der Landrätin bzw. des Landrats und von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die gleichzeitig dem Kreistag angehören, mit Ablauf ihrer jeweiligen Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Amtszeit der/der Vertreter*in der Beschäftigten der Anstalt endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates über ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Zuletzt wurden die Mitglieder des Verwaltungsrates als Folge der Kommunalwahl 2016 bestellt. Damit hat nun eine neue Bestellung zu erfolgen.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
- Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird die Landrätin bzw. der Landrat vom Kreistag zur/zum Vertreter*in bestimmt. Er führt den Vorsitz im Verwaltungsrat. Mit ihrer/seiner Zustimmung kann eine andere Person zum vorsitzenden Mitglied bestellt werden (vgl. § 145 Abs. 6 NKomVG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Satzung).
- Die sieben weiteren Vertreter*innen (einschl. Verhinderungsvertreter*innen) müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach D’Hondt anzuwenden.
Danach entfallen auf
die Gruppe SPD/Grüne vier Sitze
die Gruppe CDU/FDP drei Sitze.
Je ein Grundmandat (einschl. Verhinderungsvertreter*in) steht der Fraktion FW-PB sowie der AfD zu.
Informationshalber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH (PEG) mit Ausnahme des Vertreters der Beschäftigten personenidentisch mit dem Verwaltungsrat der A+B ist. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die dortige Gesellschafterversammlung.
b) Wie unter a) bereits beschrieben, ist außerdem ein/e Vertreter*in der Beschäftigten der
Anstalt zu bestellen. Diese/r wird gem. § 6 Abs. 3 der Satzung von den Mitarbeiter*innen der Anstalt entsprechend der Regelung des § 110 NPersVG gewählt. Diese Wahl hat am 10.11.2021 stattgefunden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Berufung der Personen soll gesichert werden, dass die AöR A+B zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
---