Vorlage - 2021/970
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Von Seiten des Landkreises Peine werden insgesamt fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusförderungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (wito) berufen. Hierfür wird nach b) der Sachdarstellung verfahren.
b) Folgende Personen werden berufen
1. | Landrat Heiß als 1. Vertreter |
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| Gruppe |
2. | als 2. Vertreter*in: | Frank Hoffmann | SPD/Grüne |
3. | als 3. Vertreter*in: | Thomas Kirchmann | SPD/Grüne |
4. | als 4. Vertreter*in: | Stefanie Weigand | SPD/Grüne |
5. | als 5. Vertreter*in: | Karsten Könnecker | CDU/FDP |
Inhaltsbeschreibung:
Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 9 Abs.1, dass der Aufsichtsrat aus bis zu 14 Mitgliedern besteht.
Nach Abs. 2 gehören dem Aufsichtsrat in jedem Fall die Landrätin bzw. der Landrat kraft Amtes sowie zwei Mitglieder des Kreistages des Landkreises Peine an. Für weitere Vertreter/innen des Landkreises ist die Mitgliedschaft des Kreistages nicht erforderlich.
Es gehören dem Aufsichtsrat weiterhin an: je eine Vertreterin/je ein Vertreter der Stadt Peine und der sonstigen kreisangehörigen Gemeinden, eine Vertreterin/ein Vertreter der unterstützenden Kreditinstitute.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
a) Beschluss über die Anzahl der Mitglieder, die der Landkreis insgesamt entsendet.
In der Vergangenheit wurden die Landrätin bzw. der Landrat als erste/r Vertreter/in sowie vier weitere Vertreter*innen entsendet. Es wird vorgeschlagen, hieran festzuhalten. Damit ergibt sich folgendes Verfahren.
b) Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird die Landrätin bzw. der Landrat vom
Kreistag zur/zum Vertreter*in bestimmt.
Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach D‘Hondt anzuwenden.
Danach entfallen auf
die Gruppe SPD/Grüne drei Sitze
die Gruppe CDU/FDP ein Sitz.
Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Berufung der Personen soll gesichert werden, dass die wito gmbh zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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