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Vorlage - 2021/970  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH (wito)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

a)        Von Seiten des Landkreises Peine werden insgesamt fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusförderungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (wito) berufen. Hierfür wird nach b) der Sachdarstellung verfahren.

 

b)        Folgende Personen werden berufen

 

1.

Landrat Heiß als 1. Vertreter

 

 

 

 

 

Gruppe

2.

als 2. Vertreter*in:

 Frank Hoffmann

SPD/Grüne

3.

als 3. Vertreter*in:

 Thomas Kirchmann

SPD/Grüne

4.

als 4. Vertreter*in:

 Stefanie Weigand

SPD/Grüne

5.

als 5. Vertreter*in:

 Karsten Könnecker

CDU/FDP

 


Inhaltsbeschreibung:

Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 9 Abs.1, dass der Aufsichtsrat aus bis zu 14 Mitgliedern besteht.

 

Nach Abs. 2 gehören dem Aufsichtsrat in jedem Fall die Landrätin bzw. der Landrat kraft Amtes sowie zwei Mitglieder des Kreistages des Landkreises Peine an. Für weitere Vertreter/innen des Landkreises ist die Mitgliedschaft des Kreistages nicht erforderlich.

Es gehören dem Aufsichtsrat weiterhin an: je eine Vertreterin/je ein Vertreter der Stadt Peine und der sonstigen kreisangehörigen Gemeinden, eine Vertreterin/ein Vertreter der unterstützenden Kreditinstitute.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

a)   Beschluss über die Anzahl der Mitglieder, die der Landkreis insgesamt entsendet.

In der Vergangenheit wurden die Landrätin bzw. der Landrat als erste/r Vertreter/in sowie vier weitere Vertreter*innen entsendet. Es wird vorgeschlagen, hieran festzuhalten. Damit ergibt sich folgendes Verfahren.

 

b)   Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird die Landrätin bzw. der Landrat vom  

      Kreistag zur/zum Vertreter*in bestimmt.

Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach DHondt anzuwenden.

 

Danach entfallen auf

 

die Gruppe SPD/Grüne  drei Sitze

die Gruppe CDU/FDP  ein Sitz.

 

Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Berufung der Personen soll gesichert werden, dass die wito gmbh zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.

 

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden nicht benötigt.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 


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