Vorlage - 2021/967
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Für die Ausschüsse
- Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
- Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales
wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein/e Bürgervertreter/in benannt.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter/innen das Verfahren „d’Hondt“ nach § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.
Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NKomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.
Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.
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