Vorlage - 2021/930
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 60.525 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Es wird die Einrichtung von drei auf jeweils 3 Jahre befristeten zusätzlichen Stellen für technische Sachbearbeiter*innen (EG 11) für die Klimaschutzagentur im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zugesichert.
Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass die auf Grundlage der Kommunalrichtlinie beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 16.12.2020 gemäß Vorlage 2020 / 767 und der Kooperationsvereinbarungen mit allen kreisangehörigen Kommunen wurde ein Antrag nach der Kommunalrichtlinie auf Förderung von drei Klimaschutzmanagement-Projektstellen gestellt. Diese werden ausschließlich in koordinierender Funktion für die kreisangehörigen Kommunen tätig sein und sollen folgende Aufgabenschwerpunkte bearbeiten: klimafreundliche Mobilität, klimafreundliche kommunale Wärmeplanung (unter Betrachtung von Energiesystem und Energieeffizienz) sowie Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz. Mit einem zustimmenden Bescheid des Projektträgers Jülich wird gerechnet. Die Förderquote aus Bundesmitteln beträgt aktuell 75 %, so dass der Landkreis Peine einen Eigenanteil von 25 % zu tragen hat.
Für die Beschäftigung bedarf es zusätzlicher Stellen im Stellenplan. Angesichts einer Förderdauer von 3 Jahren ist derzeitig von einem Wegfall der Stellen in 3 Jahren auszugehen. Daher wird ein kw-Vermerk ("künftig wegfallend") für Ende 2024 eingeplant. Nach der Kommunalrichtlinie ist die Beantragung eines Anschlussvorhabens für maximal 2 Jahre möglich, wenn dann auch die kreisangehörigen Kommunen die Kooperationsvereinbarung verlängern und der KA bzw. KT dem zustimmt. Danach müsste in künftigen Stellenplänen über eine Weiterbeschäftigung entschieden werden.
Die Besetzung der drei geförderten Stellen soll vor dem erst im Frühjahr nächsten Jahres zu erwartenden Beschluss des Haushaltes 2022 erfolgen. Daher ist eine entsprechende Zusicherung des Kreisausschusses erforderlich.
Ziele / Wirkungen:
Die Personalkapazitäten in der Klimaschutzagentur sollen personell aufgestockt werden, damit diese die kreisangehörigen Kommunen in koordinierender Funktion bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen gemäß Masterplan unterstützen kann.
Ressourceneinsatz:
Für die 3 Stellen fallen Personalkosten von insgesamt 242.100 € an. Der Förderanteil beträgt aktuell 75 %, so dass für den Landkreis Peine für die Dauer von 3 Jahren ein Eigenanteil von 20.175 € pro Jahr und Stelle verbleibt.
Schlussfolgerung:
Um die drei Stellen baldmöglich nach Eingang des Fördermittelbescheides besetzen zu können, ist durch politische Beschlussfassung eine entsprechende Zusicherung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 erforderlich.
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