Vorlage - 2021/910
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Änderung des § 2 der Satzung der Kreismusikschule Peine 01.08.2016 wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
In der Satzung der Kreismusikschule Peine ist derzeit geregelt, dass der Bildungsauftrag bei der Musikerziehung liegt. Musikschulen dürfen im Rahmen des Bildungsauftrages auch umsatzsteuerbefreit Tanzerziehung mit anbieten, wenn dieses in der Satzung enthalten ist. Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ist unschädlich, da sich daraus keine Verpflichtung herleitet, das auch tatsächlich Tanzerziehung angeboten werden muss.
Um unter dem Gesichtspunkt der Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit zu eröffnen, umsatzsteuerbefreit neben der musikalischen Erziehung auch die tänzerische Erziehung anbieten zu können, wird vorgeschlagen, § 2 der Satzung zu ändern.
Aktuell hat die Satzung in § 2 folgende Fassung:
§ 2
Auftrag
Die Kreismusikschule (KMS) erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musikerziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern (Kirchen, Seniorenheimen, Spielmannszügen etc.). Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Als Angebotsschule führt sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Kreismusikschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere Berufsausbildung. Sie pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Die Kreismusikschule fördert das Musizieren in der Gemeinschaft, in dem sie ihren Schülerinnen und Schülern das Ensembleangebot kostenfrei zur Verfügung stellt.
Die Satzung soll in § 2 folgende Fassung erhalten (die Änderungen sind unterstrichen):
§ 2
Auftrag
Die Kreismusikschule (KMS) erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musikerziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern (Kirchen, Seniorenheimen, Spielmannszügen etc.). Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik und Tanz. Als Angebotsschule führt sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und Tanzen und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Kreismusikschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere Berufsausbildung. Sie pflegt Sing-, Musizier- und Tanzformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Die Kreismusikschule fördert das Musizieren und Tanzen in der Gemeinschaft, in dem sie ihren Schülerinnen und Schülern das Ensembleangebot kostenfrei zur Verfügung stellt.
Ziele / Wirkungen:
Mit der Maßnahme wird die Fortführung bzw. Erweiterung des Bildungsauftrages
der Kreismusikschule unterstützt.
Ressourceneinsatz:
Die Maßnahme betrifft das Produkt 26301 – Kreismusikschule –, wobei sich aus der Änderung der Satzung kein Ressourceneinsatz ergibt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die gegen eine Änderung der Satzung sprechen, sind nicht ersichtlich.
Entwurf Satzung Kreismusikschule Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Satzung Kreismusikschule Peine (71 KB) |