Inhalt

Vorlage - 2021/905  

Betreff: Fortführung des Tier- und Ökogartens Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
12.07.2021 
Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 18.06.2021  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

  noch nicht zu beziffern

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Der Tier- und Ökogarten wird in seinem bisherigen Umfang weiterbetrieben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept für den Tier- und Ökogarten, einschließlich der dafür zu berücksichtigenden Kosten, zu erarbeiten.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Schreiben vom 18.06.2021 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion zu prüfen, wie der Tier- und Ökogarten, welcher bereits Gegenstand der Vorlagen 2017/151 und 2019/471 war, dauerhaft erhalten bleiben kann und die dafür notwendigen Mittel zu bestimmen.

Als außerschulischer Lernort ist der Tier- und Ökogarten eine weit über die Grenzen des Landkreises Peine hinaus bekannte und anerkannte Bildungseinrichtung.

 

In einem persönlichen Gespräch hat die Leiterin des Tier- und Ökogartens, Frau Gube, aus-führlich über die erfolgreiche Arbeit der Bildungseinrichtung berichtet.

Hierfür seien an dieser Stelle exemplarisch folgende Informationen gegeben:

 

Wesentliche Schwerpunkte in der Arbeit des Ökogartens sind die Vermittlung von Fachkom-petenz im Umgang mit Tieren und Pflanzen bis hin zur Erforschung ihrer Lebensräume sowie die Vermittlung von Sozialkompetenz durch die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben.

Hierzu erfolgt eine Zusammenarbeit mit vielen Kindergärten und allgemein bildenden Schulen auch über die Grenzen des Landkreises Peine hinaus sowie mit der BBS Peine und der KVHS Peine, verschiedenen Hochschulen, Seniorenheimen, Behindertenwerkstätten, Wohl-fahrtsverbänden und Vereinen.

Zudem möchte der Tier- und Ökogarten sein Angebot um Kultur und Kleinkunst erweitern, indem beispielsweise Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeiten im Ökogarten vorstellen.

 

Im Jahr 2019 fanden 11 Besuchersonntage mit insgesamt rund 2500 Zuschauern statt; an-sonsten gibt es jährlich ca. 20.000 – 30.000 Besucher. Diese resultieren aus den Besucher-sonntagen, sowie den Schulungen von KiTas, Schulen und Erwachsenen und natürlich Füh-rungen.

Eine wesentliche Säule für den Erfolg des Tier- und Ökogartens ist das hohe Engagement der Leiterin und ihres Teams. Aber auch im Falle ihres Ausscheidens ist der Fortbestand des Tier- und Ökogartens über den seit mehreren Jahren bestehenden gut aufgestellten Förder-verein in der bisherigen Form sichergestellt. Frau Gube versichert, dass bei einem Ausfall ihrer Person die Fortführung und die Kontinuität der Arbeit des Tier- und Ökogartens damit gesichert ist.

 

Vor dem Hintergrund der erfolgreichen und auch zukünftig sichergestellten Arbeit des Tier- und Ökogartens spricht sich die Verwaltung für den Erhalt der Einrichtung aus.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben wird der Tier- und Ökogarten derzeit hinsichtlich der dort entstehenden Personalausgaben durch den Fachdienst 19 (Schule, Kultur und Sport) und den Fachdienst 33 (Jobcenter) unterstützt. Die Aufwendungen des FD 19 betragen jährlich derzeit rd. 103.000 EUR. Seitens des FD 33 sind für die Finanzierung von jährlich bis zu sechs AGH-Plätzen 12.000 EUR im Jahr eingeplant; in welcher Höhe tatsächlich Gelder ausgezahlt werden, richtet sich danach, ob und inwieweit die zur Verfügung stehenden Plätze besetzt werden können. Hinzu kommen noch die Kosten für die dort eingesetzten FSJ’ler (in der Regel eine Person im Jahr) und FÖJ’ler (regelmäßig zwei Personen).

 

Diese Mittel sind aus Sicht der Leiterin des Tier- und Ökogartens auskömmlich.

 

Zur Unterstützung der erfolgreichen Arbeit des Tier- und Ökogartens wäre allerdings kurzfris-tig die Schaffung eines funktionstüchtigen WLANs sowie die Sanierung der Zuwegung, um den Tier- und Ökogarten auch bei schlechten Wetterbedingungen unter zumutbaren Bedin-gungen erreichen zu können, erforderlich; darüber hinaus wäre in einem weiteren Schritt per-spektivisch über die schrittweise Sanierung des Areals nachzudenken.

 

Sollte sich dem Grunde nach für den Fortbestand des Tier- und Ökogartens ausgesprochen werden, wäre hierzu, unter Einbeziehung der zu erwartenden Kosten, von der Verwaltung ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und mit der Politik zu beraten.

 

In dem Zusammenhang ist im besonderen Maße mit einer nahezu kompletten Neuerrichtung der Bausubstanz zu rechnen, da das bestehende Gebäudeensemble große Defizite im Bau-recht, im Brandschutz und in der Energetik aufweist. Darüber hinaus sind viele Gebäudeteile stark sanierungsbedürftig bis abgängig.

 

Gegebenenfalls wäre zudem darüber dachzudenken, erneut Verhandlungen mit dem Tier- und Ökogarten hinsichtlich einer Verselbständigung zu führen.

 

Sofern es der Anerkennung als außerschulischer Lernort durch das Niedersächsische Kul-tusministerium nicht zuwiderläuft, wäre es vorstellbar, dem Tier- und Ökogarten das derzeit genutzte Gelände inkl. der darauf befindlichen Objekte für einen symbolischen Wert zu ver-pachten und in die eigene Unterhaltung und Verantwortung zu übergeben.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Weiterführung des Tier- und Ökogartens bleibt den Landkreis Peine eine weit über seine Grenzen hinaus bekannte und anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.

 

Relevanz hat dies gleichermaßen für die Themenfelder Bildung und Klima-/ Umwelt-/ Natur-schutz, da es Hauptanliegen des Ökogartens als außerschulischer Lernort ist, seinen Besu-cherinnen und Besuchern die Belange der Natur näher zu bringen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die derzeit dem Tier- und Ökogarten seitens des Landkreises Peine regelmäßig gewährte Förderung für Personalaufwendungen beträgt 103.000 EUR aus dem Produkt 24301- allge-meine Schulverwaltung- zzgl. eines Betrages von bis zu 12.000 EUR aus dem Produkt 31250 – Eingliederungsleistungen- orientiert an der Anzahl der besetzen AGH-Plätze.

 

Der darüberhinausgehende Ressourceneinsatz für die in der Sachdarstellung genannten Maßnahmen kann erst nach erfolgter Planung benannt werden ist.

 

 

Schlussfolgerung:

Nach der Entscheidung, dass der Tier- und Ökogarten als außerschulischer Lernort dem Grunde nach erhalten bleiben soll, ist durch die Verwaltung eine Kostenermittlung zu den durchzuführenden Arbeiten sowie den daraus resultierenden Kosten durchzuführen.

 

 


 


-Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 18.06.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 18.06.2021 (102 KB)