Inhalt

Vorlage - 2021/896  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Geldspende des Fördervereins der Kreismusikschule Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13-20.10.32.00-2021/0001
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Kreismusikschule
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
30.06.2021 
25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

  Der Annahme der Spende in Höhe von 1.000 € wird zugestimmt.


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Wie bereits in der Peiner Allgemeinen Zeitung vom 12.06.2021 berichtet, wird seitens des Serviceclubs Inner Wheel Peine-Lehrte aus dem Verkauf von Kalendern ein Betrag von 1.000 € über den Förderverein der Kreismusikschule Peine an die Kreismusikschule Peine gespendet. Es soll damit der Musikunterricht für benachteiligte Kinder unterstützt werden. Seitens der Kreismusikschule ist dazu vorgesehen, das Projekt „Eulenstreicher“ in der Grundschule in der Südstadt fortzuführen. Dazu wird den Kindern bzw. deren Eltern ein Teilbetrag von bis zu 90 % der Kursgebühren durch die Kreismusikschule erstattet.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit den Spenden soll die musikalische Bildung von Kindern gesteigert werden.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Spende betrifft das Produkt 26301 Kreismusikschule (siehe Seiten 1151 bis 1158 des beschlossenen Haushaltsplanes). Durch die Spende sind Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises nicht vorhanden. Die Spende von 1.000 €hrt dazu, dass in dieser Höhe gezahlte Kursgebühren erstattet werden.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende sprechen, sind nicht ersichtlich.

 


  -----