Inhalt

Vorlage - 2021/884  

Betreff: Zusammenführung der hannIT mit der KDG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst EDV
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
30.06.2021 
25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Fusionskonzept hannIT - KDG  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

  1. Der Kreistag befürwortet den operativen Zusammenschluss der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) zum 01.01.2022.

 

  1. Der Kreistag befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der gewünschten Zielstruktur zum 01.01.2023.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen - einschließlich sämtlicher Vertragswerke/Satzungsänderungen - bis zum 31.08.2021 ausverhandelt werden und den Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG wurde die Möglichkeit des Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im für dieses Projekt gebildeten Lenkungskreis wurde eine Einigung über die Ausgestaltung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses erzielt, die im Fusionskonzept in der Anlage 1 im Detail erläutert werden.

 

 

 

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:

 

  1. Die Stadt Göttingen tritt der hannIT als Träger mit Wirkung zum 01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit über Zweckvereinbarungen mit der Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind, sollen zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch den Beitritt der Stadt Göttingen und der weiteren Kommunen wird sichergestellt, dass mindestens 80% des Umsatzes der hannIT mit ihren Trägerkommunen erzielt wird. Um die Inhouse-Fähigkeit langfristig rechtlich abzusichern, soll bis zum 31.12.2022 ein Zweckverband gegründet werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der hannIT AöR wird und in dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden der KDG Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt, die im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den Zusammenschluss notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer Kommunen zur hannIT erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Verhinderung von großen Verwerfungen der Stimmanteile wird eine Änderung der Verteilung der Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält zukünftig eine Stimme zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene € 50.000 Umsatz mit hannIT.

 

  1. Das Anlagevermögen der KDG wird zum Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme von begrenzten Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT übernommen. Es wird je ein Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die Anbindungskosten vom Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die jetzigen Kunden der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen und unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch nicht bekannten, durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen Ansprüchen Dritter.

 

  1. hannIT und KDG werden in Abstimmung mit ihren Gremien die notwendigen Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung, der Personalüberleitung – sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden Zweckvereinbarungen, der Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis zum 31.08.2021 aushandeln und den Vertretungen anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

Der Verwaltungsrat der Anstalt hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 für den Zusammenschluss der hannIT mit der KDG ausgesprochen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Um den im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung im öffentlichen Bereich immer komplexer und umfangreicher werdenden Aufgaben gerecht werden zu können und um die Servicevielfalt und qualität sowie Wirtschaftlichkeit auf einem Niveau halten zu können, soll durch die Zusammenführung der hannIT mit der KDG eine Unternehmensgröße erreicht werden, durch die der Stellenwert des Unternehmens in der Landschaft der kommunalen IT-Dienstleister in Niedersachsen beträchtlich gestärkt wird. Bei dem Unternehmen wird es sich weiterhin um eine AöR handeln.

 

Zentraler Bestandteil für die bisherigen Träger der hannIT ist die Inhousefähigkeit, welche dem Landkreis Peine ermöglicht, die angebotenen IT-Dienstleistungen ohne Durchführung von Einzelvergabeverfahren über diese zu beziehen. Die Inhousefähigkeit wird durch die geplante Struktur auch im neuen Unternehmen beibehalten. Um diese zu stärken, soll die Gründung eines Zweckverbandes angestrebt werden, welcher dann alleiniger Träger der hannIT werden soll. Für den Landkreis Peine besteht als Mitglied des Zweckverbandes weiterhin die Möglichkeit, hierüber IT-Dienstleistungen ohne vorherige öffentliche Ausschreibung zu beziehen.

 

Die vorstehenden Beschlüsse als Träger der derzeitigen hannIT sind erforderlich, um die Zusammenführung, wie im Fusionskonzept beschrieben, vorantreiben zu können.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Derzeit nicht erkennbar. Ein Benutzungszwang oder eine Verpflichtung zur Abnahme der Leistungen wird weiterhin nicht bestehen.

 

 

Schlussfolgerung:

Um weiterhin die Vorteile des vergaberechtsfreien Bezuges von IT-Dienstleistungen über ein starkes Unternehmen in Niedersachsen nutzen zu können, sollte die Zusammenführung, wie im Fusionskonzept beschrieben, vorangetrieben werden. Hierfür sind zunächst die o.g. Beschlüsse zu fassen.


 


Fusionskonzept hannIT - KDG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fusionskonzept hannIT - KDG (1017 KB)