Vorlage - 2021/882
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | -- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Dem Abschluss der anliegenden Kooperationsvereinbarung mit der Ökologischen NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges die Einrichtung von Ökologischen Stationen. Diese sollen dazu beitragen, die Zielsetzungen des Naturschutzes voranzubringen, indem sie Schutzgebiete des europäischen Netzes Natura2000 (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete) betreuen und außerhalb von Schutzgebieten den Erhalt besonders gefährdeter Arten unterstützen.
Die Arbeit der Ökologischen Stationen soll in Kooperation mit den zuständigen Naturschutzbehörden erfolgen und so Synergieeffekte erzeugen. Die Zuständigkeit der niedersächsischen Naturschutzbehörden bleibt durch diese Kooperationen unberührt. Es werden keine Aufgaben der UNB übernommen, sondern es soll zusätzliche Arbeit in den Schutzgebieten und zugunsten geschützter Arten geleistet werden.
Als konkrete Tätigkeiten der Ökologischen Stationen kommen beispielsweise in Betracht:
- die fachliche Beratung von Flächeneigentümern, Nutzern, Verbänden z. B. in Bezug auf Naturschutzprogramme und Agrarumweltmaßnahmen (AUM), den Feldhamster und die Grünlandbewirtschaftung,
- die Planung und Umsetzung von Pflegemaßnahmen, wie Gehölzentfernung, Flächenmahd und Zurückdrängung von Neophyten,
- die Planung um Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen, wie die Anlage oder Instandsetzung von Amphibiengewässern,
- die gutachterliche Erfassung von Tier- und Pflanzenarten, Biotopen und FFH-Lebensraumtypen,
- Planung und Umsetzung von Umweltbildungsmaßnamen.
Die Förderung der Ökologischen Stationen erfolgt über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)“ (Nds. MBl. Nr. 26/2017, S. 831). Durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich der Landkreis Peine nicht, Kosten für die Ökologische Station zu übernehmen.
Angestrebt wird eine Kooperation mit der Ökologischen NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA). Träger der ÖNSA ist der Landesverband NABU Niedersachsen e.V., der als gemeinnützig anerkannt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Angestellte des NABU Niedersachsen. Der Standort der ÖNSA befindet sich aktuell in Königslutter. Bislang bestehen Kooperationen mit den Städten Braunschweig und Wolfsburg sowie den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Stadt Salzgitter steht ebenfalls in Verhandlungen über eine Zusammenarbeit mit der ÖNSA. Es ist angedacht, ggf. eine Außenstelle im Bereich zwischen Braunschweig und Peine einzurichten.
Die ÖNSA soll ihre Vor-Ort-Betreuung in Kooperation mit dem Landkreis Peine als Untere Naturschutzbehörde (UNB) durchführen. Als Grundlage dienen eine Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) sowie ein jährlich neu mit der UNB und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abzustimmender Arbeitsplan. Ein Vorschlag für das mit der ÖNSA noch abzustimmende Aufgabenspektrum ist in der Anlage 2 dargestellt.
Die Kooperationsvereinbarung kann von den Kooperationspartnern zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden, die Kündigung gilt dann für das Ende des darauffolgenden Jahres.
Ziele / Wirkungen:
Die Einbindung der ÖNSA in die Vor-Ort-Betreuung erhöht die Qualität und Nachhaltigkeit der ausgewiesenen Schutzgebiete sowie die Chancen und Entwicklung geschützter Arten auch außerhalb der Schutzgebiete. Es besteht die Möglichkeit, eine Zuarbeit für Artenschutzkonzepte zu erhalten. Dabei ergeben sich Synergieeffekte, da die ÖNSA bereits naheliegende Gebietseinheiten betreut, die sich mit ähnlichen Herausforderungen befassen.
Ressourceneinsatz:
Die Abstimmung der durch die ÖNSA zu erfüllenden Aufgaben sowie die hoheitliche Bearbeitung von Projekten erfordert auch einen Einsatz eigenen Personals. Zunächst soll der zusätzliche Aufwand mit vorhandenem Personal abgedeckt werden. Es ist in der Folge auszuwerten, welcher Mehraufwand sich tatsächlich ergibt. Für die Tätigkeit im Landkreis Peine müssen der ÖNSA Geodaten zur Verfügung gestellt werden.
Schlussfolgerung:
Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung führt zu einer deutlich verbesserten Betreuung ausgewählter Schutzgebiete, die die UNB mit eigenem Personal allein nicht leisten kann. Es besteht die Erwartung einer erweiterten Aufgabenerfüllung durch die UNB bei nur geringem eigenen Personaleinsatz.
Anlage 1: Entwurf Kooperationsvereinbarung Ökologische Station
Anlage 2: Aufgabenspektrum Ökologische Station
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_1_Ökologische_Station-Entwurf_Kooperationsvereinbarung (1237 KB) | ||||
2 | Anlage_2_Ökologische_Station-Vorgesehenes_Aufgabenspektrum (220 KB) |