Vorlage - 2021/864
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 5.000.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1. Für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindertagesstätten,
Kindertagespflege und Kinderhortbetreuung) werden der Stadt Peine und den Gemeinden
des Landkreises Peine zur Wahrnehmung der Kinderbetreuung sowie für die Tagespflege
insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erstellen.
3. Dem Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig berichtet.
Inhaltsbeschreibung:
Die Gemeinden und die Stadt Peine nehmen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgaben des Jugendamts im Bereich der Kindertagesbetreuung wahr. Der Landkreisverwaltung ist die Situation hinsichtlich fehlender Betreuungsplätze bekannt.
Die Bevölkerungsentwicklung mit einer Steigerung der Geburten um fast 25 Prozent im Zeitraum 2010 bis 2019 sowie die damit verbundene Siedlungsentwicklung stellen die kreisangehörigen Kommunen vor eine große Herausforderung bei der Schaffung entsprechener Betreuungsplätze. Dies wird durch die derzeitige Situation in der Baubranche zusätzlich erschwert. Im Ergebnis können die Wünsche nach Betreuungsplätzen nicht in allen Gemeinden in gleichem Maße erfüllt werden. Wartelisten sind die Folge.
Der Landkreis begrüßt das Engagement der Stadt und der Gemeinden, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, um die frühkindliche Bildung und die Themen der Vereinbarung von Familie und Beruf gut in Einklang zu bringen und damit einen wichtigen Standortfaktor zu erfüllen.
Die Erwartungen an die Qualität (Inklusion, Sprachförderung, etc.) und den Umfang der Kinderbetreuung (Randzeiten) haben sich seitens der Eltern und Träger deutlich erhöht. Nachdem der Landkreis für den quantitativen Bereich bereits ein Förderung entwickelt und weitere finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 8 Mio. Euro für den Betrieb mit den Gemeinden vereinbart hat, soll mit diesem Fonds insbesondere die Betreuungsqualität kurzfristig erhöht bzw. unterstützt werden.
Den Trägern der Kinderbetreuung soll ermöglicht werden, zusätzliche und innovative Angebote zur Verfügung zu stellen, für die die bereits bekannten Förderrichtlichen (Qualität, Sprachförderung) keinen Raum bieten. In diesem Zusammenhang sollte auch das ab dem 01.08.2021 in Aussicht gestellte neue KiTa-Gesetz berücksichtigt werden.
Die Laufzeit des Qualitätsfonds wird sich an den Erfahrungen des ersten Bewilligungsabschnittes (08/21 bis 12/22) orientieren. Mit Ablauf der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum 31.12.2022 soll das Gesamtthema der Kinderbetreuung für eine Anschlussvereinbarung erneut finanziell und qualitativ bewertet werden. In diesem Zusammenhang sind entsprechende Landesvorgaben und –förderprogramme zu berücksichtigen.
Sollte zum 01.08.2021 das neue Kita-Gesetz in Niedersachen (KiTaG) in Kraft treten, müsste das Konnexitätsprinzip in Bezug auf den Qualitätsfonds geprüft werden.
Mit Blick auf die Folgewirkungen des Pandemiegeschehens sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Qualitätsmaßnahmen in den Betreuungsbereichen Krippe- und Kindertagesstätten sowie
bei der Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen.
- Beteiligung von Eltern und Kindern in sämtlichen Betreuungsformen.
- Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII von Gemeinden und
Kindertagesstättenleitungen, freien Trägern, Stadt und Landkreis zur Betreuung von
Kindern im Landkreis Peine. Dies umschließt die Betreuung in Krippen, Kindertagesstätten
und Kindertagespflege.
- Zusätzliche Maßnahmen zur Fachkräfte-Akquise und/oder Ausbildung zur Betreuung von
Kindern im Landkreisgebiet. Insbesondere Erzieherinnen und Erzieher,
Sozialassistentinnen/en und Kindertagespflegepersonen sowie deren Weiterbildung.
- Aus- und Aufbau von flächendeckenden inklusiven Betreuungsplätzen durch integrative
Gruppen oder ähnlichen Konzepte, die die Inklusion im frühkindlichen Bildungsbereich
innerhalb des Landkreises fördern.
- Vorrangige Schaffung weiterer flexibler Betreuungszeiten und/oder -angebote für den
Bereich der 0 bis 6- Jährigen (Sonderöffungszeiten, Randbetreuung)
- Durchführung besonderer zusätzlicher Angebote innerhalb der Betreuungszeiten wie z. B.
Sport- und Bewegungsangebote und/oder kulturelle Angebote wie z. B. musikalische
Früherziehung.
- Maßnahmen der Sprachförderung, welche über bereits bestehende Förderrichtlinien
hinausgehen.
- Übernahme von Sachkosten, z.B. bei Einführung der Digitalisierung in der frühkindlichen
Bildung.
Die obengenannten Maßnahmen sollen bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.07.2021 im Detail vorgestellt werden.
Gleichzeitig sollen Verteilerschlüssel vorgeschlagen werden, die sich an der Anzahl der Kinder in den Gemeinden, nach der Anzahl der entsprechenden Gruppen und Kindern mit besonderen Bedarfen und /oder an weiteren Kennzahlen orientieren.
Ziele / Wirkungen:
Verbesserung der Entwicklungschancen aller Kinder bis 6 Jahren im Landkreis Peine (präventiv).
Gestaltung von nachhaltigen Übergängen aus KiTa in Schule, die den Kindern einen guten Start ermöglichen (Erkenntnisse aus dem Bildungsbericht - Schuleingangsuntersuchungen, etc.). Durch die Beteiligung der Kinder sowie deren Eltern sollen Ideen, Anregungen und Wünsche in den Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden.
Ressourceneinsatz:
Von dieser Maßnahme ist das Produkt 3610 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – (Seiten 999 bis 1007 des beschlossenen Haushaltsplanes) betroffen.
Da in diesem Produkt Zahlungen an die Gemeinden vorgesehen sind und es sich durch die vorgeschlagene Regelung finanziell lediglich um eine Erhöhung der Zahlungen handelt, liegen keine außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG vor. Es handelt sich für das Jahr 2021 damit lediglich um eine überplanmäßige Aufwendung im Sinne des § 117 NKomVG, deren Deckung durch den beschlossenen Budgetvermerk (Seite 35 des beschlossenen Haushaltsplanes) zulässig ist. Bei Umsetzung der Maßnahme ab 01.08.2021 ist anteilig mit Aufwendungen in Höhe von etwa 1,5 Mio. € auszugehen. Der Haushalt 2021 weist in der Planung einen Überschuss in Höhe von rund 3 Mio. € aus. Die bisherigen Prognosen weisen aus, dass dieser Überschuss minimal überschritten werden wird. Erfahrungsgemäß entwickelt sich die Prognose innerhalb des zweiten Halbjahres allerdings weiter positiv, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Entwicklung auch 2021 eintreten wird, so dass eine Überschreitung des beschlossenen Gesamtbudgets nicht zu erwarten ist. Es wird daher für die angeführte überplanmäßige Aufwendung die nach den Vorgaben des § 117 NKomVG erforderliche Deckung bereitgestellt werden können. Vermutlich wird jedoch als Folge der weiteren Entwicklung des Jahres 2021 ein Kreistagsbeschluss für eine Deckungsmittelverlagerung aus den Budgets 1, 2, 5 und 8 in das Budget 3 erforderlich werden.
Für den Haushaltsplan 2022 sind jedoch entsprechende anteilige Ansätze im Haushalt einzuplanen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Finanzplanung ein minimales Defizit von rund 350.000 € vorsieht und dieses in Abhängigkeit von dem bevorstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren steigen kann. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen kein Haushaltsdefizit zu erwarten gewesen wäre. Die früheren Finanzplanungen sahen jeweils ein deutlich positives Ergebnis vor, welches sich im Rahmen der Haushaltsausführung in den zurückliegenden Jahren noch weiter verbessert hat. Sofern sich im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2022 daher bei Planaufstellung ergeben sollte, dass tatsächlich ein Haushaltsdefizit ausgewiesen werden muss, ist dieses als Folge der epidemischen Lage gem. § 182 Abs. 4 NKomVG zulässig.
Für die Zeit ab 2023 ist eine weitere Berücksichtigung von Finanzmitteln davon abhängig, wie insgesamt eine vertragliche Regelung mit Stadt und Gemeinden hinsichtlich der Finanzierung der Kindertagesstättenbetreuung vorgenommen wird.
Schlussfolgerung:
Mit dem Qualitätsfonds werden weitere Ressourcen zur Stärkung der Bildungschancen der Kinder und der Stärkung des Standortfaktors im Landkreis Peine erschlossen. Abhängig von den festgestellten Bedarfen zur Qualitätsentwicklung sind die Relevanzen Gender Mainstreaming, Migration, Prävention/Nachhaltigkeit, Gesundheit und Bildung betroffen. Durch die Implementierung des Qualitätsfonds können die festgestellten Bedarfe von Mädchen und Jungen mit und ohne Migrationshintergrund noch differenzierter betrachtet
und entsprechende Angebote entwickelt oder ergänzt werden.
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