Vorlage - 2021/833
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
In der Sitzung des Kreistages am 16.12.2020 wurde beschlossen, dass ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 des Landkreises Peine der Masterplan 100 % Klimaschutz des RGB als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen soll. Der Maßnahmenkatalog ist sehr umfangreich und thematisch breit gefächert. Entsprechend der Beschlussvorlage 2020/767 wurde die Kreisverwaltung vom KT beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden abzustimmen. Die Stabsstelle Klimaschutzagentur soll bedarfsgerecht personell erweitert werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sollen Fördermittel für Projektstellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisangehörigen Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie zunächst für 3 Jahre befristet sind.
Entsprechend dieses Beschlusses wurden alle Gemeinden in der 2. Dezemberhälfte von Herrn Mews und Frau Köhler besucht. In Gesprächen mit den jeweiligen Bürgermeistern und den Bauamtsleitern wurde die vorgesehene strategische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung anhand der in der AUV-Sitzung am 17.11.2020 verwendeten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. An mehreren Terminen nahm auch Herr Adamski / wito gmbh teil.
Das Gespräch bei der Gemeinde Ilsede wurde wegen der längerfristigen Erkrankung von BM Fründt und dem Weggang von Herrn Take zunächst verschoben und dann aufgrund der Corona-Situation durch ein Telefonat am 26.01.2021 von Herrn Mews mit BM Fründt ersetzt.
Die Gemeinden und die Stadt Peine zeigten übereinstimmend Interesse daran, dass die Kreisverwaltung die kreisangehörigen Kommunen bei der Umsetzung des umfangreichen Maßnahmenkataloges des Masterplans 100 % Klimaschutz des RGB unterstützt. Daher ist davon auszugehen, dass die Kooperationsvereinbarungen zwischen Stadt / Gemeinden und dem Landkreis, zustande kommen werden.
Hierzu wurde von der Klimaschutzagentur eine Liste der vorgesehenen Maßnahmen erstellt, auf die sich die Kooperation beziehen soll, die sich folgenden Oberthemen zuordnen:
- Klimafreundliche Mobilität
- Energiesysteme und Energieeffizienz
- Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit
und Verbraucheransprache zu klimafreundlichem Konsum.
Um diese Tätigkeitsschwerpunkte abdecken zu können, wird die Einrichtung von 3 geförderten Projektstellen für die Gemeinden und die Stadt Peine, koordinierend zugeordnet in der Kreisverwaltung, angestrebt. Ein entsprechender Entwurf für die Kooperationsvereinbarung wurde den kreisangehörigen Kommunen am 05.03.2021 zugesandt.
Die Erstellung des Fördermittelantrags wird vom RGB mit dem von ihm beauftragten Planungsbüro Target unterstützt. Dieses hat am 09.03.2021 einen detailliert ausgearbeiteten Antragsentwurf für den Projektträger Jülich vorgelegt. Dieser wird z. Zt. von der Kreisverwaltung geprüft.
Die Endfassung des Fördermittel-Antrags ist beim Projektträger Jülich bis Mai 2021 einzureichen, wobei entsprechende unterzeichnete Kooperationsvereinbarungen mit den kreisangehörigen Kommunen beizufügen sind.
Ziele / Wirkungen:
Die kreisangehörigen Kommunen sollen bei der Umsetzung des Maßnahmenkataloges aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz unterstützt werden.
Ressourceneinsatz:
Entsprechend der Kommunalrichtlinie beträgt der Eigenanteil des Landkreises 25 % der zuwendungsfähigen Kosten für die geförderten Projektstellen.
Schlussfolgerung:
Ein entsprechender Fördermittelantrag soll beim Projektträger Jülich in der ersten Jahreshälfte eingereicht werden. Die mögliche Ausschreibung und Besetzung der Projektstellen kann erst nach der Zusage der Förderung umgesetzt werden. Dazu werden die stellenplanmäßigen Voraussetzungen im kommenden Haushaltsplan berücksichtigt.
Eine Besetzung der Projektstellen wird auf den vorgenannten Rahmenbedingungen zum Jahresbeginn 2022 angestrebt.
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