Vorlage - 2021/828
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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- Die Aktivitäten der Klimaschutzagentur hinsichtlich der Koordinierung von Beratungsangeboten mit bestehenden beratenden Einrichtungen wie Verbraucherzentralen, Stadt- und Gemeindewerke für eine umfassende energetische Beratung sollen intensiviert werden.
- Für die fachlichen Beratungen werden weiterhin bestehende Kooperationspartner und Institutionen hinzugezogen. Die Klimaschutzagentur soll als „Netzwerkstelle“ die Beratungsbedarfe zielgerichtet koordinieren.
- Es soll geprüft werden, inwieweit für eine zusätzliche umfassende energetische Beratung, die aktuellen personellen Voraussetzungen vorliegen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 soll im Rahmen der Klimaschutzagentur mit bestehenden beratenden Einrichtungen wie Verbraucherzentralen, Stadt- und Gemeindewerke eine Anlaufstelle für eine umfassende energetische Beratung geschaffen werden. Aktuell gibt es bereits zu Photovoltaik und Förderprogrammen ein umfangreiches Beratungsangebot sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
zu: konkrete Beratung auf Grundlage des bestehenden Dachflächenkatasters beim RGB:
a) Für Privatpersonen besteht das Beratungsangebot 'Eignungscheck Solar' der
Verbraucherzentrale (VZ). Nach telefonischer Terminvereinbarung nimmt ein Energieberater der VZ in einer etwa 1,5 stündigen Begehung vor Ort z.B. Typ, Zustand und Schräge des Daches, den Verschattungsgrad und die vorhandene Heizungsanlage in Augenschein und berät zur Nutzungsmöglichkeit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Dazu wertet er auch den Solardachatlas aus. Der Hauseigentümer erhält per Post einen individuellen Beratungsbericht. Der Eignungscheck Solar wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert, sodass nur eine Eigenbeteiligung von 30 € anfällt. Die Basisberatung (in den Beratungsstellen der VZ, Online- und Telefonberatung) ist kostenfrei. Für einkommensschwache Haushalte ist das komplette Beratungsangebot der VZ kostenfrei.
Zur Umsetzung der im Beratungsbericht empfohlenen Maßnahmen sollte der Gebäudeeigentümer dann mehrere Angebote von entsprechenden Handwerksfirmen einholen.
b) Für kleine und mittelständische Unternehmen, die mit der Nutzung von Solarenergie ihre Energiekosten senken und sich wettbewerbsfähig für die Zukunft aufstellen wollen, bieten die 'Impulsberatungen für KMU – Solar' und 'Solare Mobilität' einen guten Einstieg. Für die Unternehmen ist die Beratung kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Die Unternehmen erhalten über die jeweiligen regionalen Kooperationspartner einen Beratungsgutschein. Mit diesem wenden sie sich an einen Energieberater aus dem von der KEAN festgelegten Pool qualifizierter und speziell für die Impulsberatungen geschulter Energieberater.
Diese Liste ist auf der Internetseite der KEAN einsehbar ( https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen/index.php).
Nach einem etwa 2-stündigen Gespräch mit Betriebsrundgang erhält das Unternehmen von dem Berater einen Kurzbericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, dazugehörige Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Konkretisierung.
Die entsprechenden Impulsberatungen können von der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine als regionalem Kooperationspartner der KEAN vermittelt werden. Dabei bietet sich eine ergänzende Bewerbung dieses Angebotes über die Wirtschaftsförderung (wito gmbh und Gemeinden) sowie Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer an.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es für klein- und mittelständische Unternehmen außerdem das Angebot für die 'Impulsberatung Material- und Energieeffizienz' gibt. Diese verläuft nach gleichem Muster und hat den Schwerpunkt, Effizienzpotenziale in der Produktion aufzuzeigen und damit die Voraussetzungen zur Nutzung diverser Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zu schaffen. Die hier involvierten Berater informieren auch über die aktuellen Förderprogramme und unterstützen ggf. im Rahmen eines weiterführenden Auftrags bei der Antragsstellung.
zu: Beratung über bestehende Richtlinien der N-Bank zu den durch das Land aufgelegten
Förderprogrammen, wie die Solarspeicher-Richtlinie
Im Rahmen der o.g. Beratungen informieren die Energieberater auch über die passenden Förderprogramme.
Eine Übersicht über die Förderprogramme der NBank steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.nbank.de/Unternehmen/Energie-Umwelt/index.jsp
Beim Anklicken des jeweiligen Förderprograms sind die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters der NBank hinterlegt. Für ein persönliches Beratungsgespräch können die Beratungsstellen der NBank in Hannover oder Braunschweig aufgesucht werden.
Bei der konkreten Beantragung von Fördermitteln sind teilweise Energieberater hinzuzuziehen, die in der Liste der Deutschen Energieagentur (dena) aufgeführt sein müssen: https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-unternehmen-und-kommunen/finden-sie-experten-in-ihrer-naehe.
Eine Übersicht sowohl über die klimaschutzbezogenen Förderprogramme des Bundes (BAFA und KfW) als auch Niedersachsens (NBank) findet sich auf der Internetseite der KEAN:
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/foerderprogramme/unternehmen/index.php
Über neue Förderprogramme wird auf der Internetseite der KEAN und in deren online-Veranstaltungsangebot informiert. Entsprechende Hinweise kann man laufend über den Newsletter der KEAN erhalten.
zu: Entwicklung von Projekten im Rahmen des neuen EU-Förderzeitraums, die erneuerbare
Energien in geplante Investitionen integrieren
Die neuen EU-Förderprogramme befinden sich noch im Entwurfsstadium und sind zunächst bekannt zu machen.
Bei den o.g. Beratungen geben die Energieberater Empfehlungen, wo man ansetzen kann. Die anschließende detaillierte Ausarbeitung größerer Projekte erfordert eine Beauftragung entsprechender Ingenieurbüros.
zu: Überprüfung der Nutzung der LNG-Richtlinie des Landes, in der es um den Aufbau
einer LNG-Infrastruktur geht, wobei im Fokus der Einsatz von regionalem Bio-LNG
liegen sollte
Bei Bio-LNG handelt es sich um Biogas, das nach einem Reinigungsverfahren (Aufbereitung) auf -162 °C verflüssigt wird und so eine höhere Energiedichte als beispielsweise Dieselkraftstoff erreicht. Auf diese Weise ist es interessant für den Einsatz in LKW und Schiffen. Bei LKW ist Bio-LNG einer von mehreren Ansätzen, die vom MU betrachtet werden, um mit den Möglichkeiten in Niedersachsen die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors zu senken (denn es fehlen ca. 2000 TWh grüner Strom, um alles mit Strom abbilden zu können). Hierzu fördert das MU das vor kurzem begonnene Pilotprojekt 'Modellregion Bio-LNG' im Bereich von Oldenburg bis Osnabrück. Dieses wird vom 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie in Werlte koordiniert. Es soll beispielhaft die gesamte Wertschöpfungskette für eine regionale Bio-LNG-Versorgung (Erzeugung, Vermarktung und Verbrauch) aufzeigen und so einen Beitrag zum Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur leisten. Zum Projektkonsortium gehören die Alternoil GmbH, die LIQUIND 24/7 GmbH und die GasCom Equipment GmbH.
Mit der im Antrag genannten "LNG-Richtlinie des Landes" ist wohl das über die NBank angebotene Förderprogramm 'Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen' gemeint. Damit werden jedoch keine umfassenden Modellprojekte für den Straßenverkehr gefördert, sondern in diesem Zusammenhang nur die Beschaffung von LNG-Betankungseinrichtungen. Die Modellregion Bio-LNG wird vom MU als Sonderprojekt gefördert. Hierzu wurde die Region von Oldenburg bis Osnabrück wegen seiner hohen Anzahl von Biogasanlagen, der Gülleproblematik und aus Anlass zu hoher Stickoxid-Werte durch Dieselbusse in Oldenburg ausgewählt.
Es gibt bereits eine ganze Reihe von Bussen und LKW von 3 Herstellern, die für eine Betankung mit LNG geeignet sind, und das LNG-Tankstellennetz wird von Firmen wie z. B. der LIQUIND GmbH kontinuierlich zu einem deutschlandweiten flächendeckenden Netz an verkehrsgünstigen Standorten erweitert. Normales "graues" LNG wird jedoch durch die Verflüssigung von fossilem Erdgas (CH4) hergestellt und über die Seehäfen importiert. Es bringt nur je nach Art des Motors bis zu etwa 8 % Treibhausgas-Einsparung im Vergleich zu Diesel. Daher soll nun getestet werden, wie mit Hilfe von Verflüssigungsanlagen für Biogas ein Anschluss an diese Technik gewonnen werden kann. Die Verflüssigungsanlage kann dazu entweder an vorhandenen Biogas-Aufbereitungsanlagen aufgestellt werden (konventionell mit Stromanschluss oder an netzfernen kleinen Biogasanlagen LIN-Verflüssiger, die Stickstoff einsetzen) oder nach der Einspeisung des aufbereiteten Biogases in das Erdgasnetz in das System eingebunden werden. Der Transport des Bio-LNG zu den Tankstellen ist in speziellen Tanks mit LKW oder Zug möglich. Eine Tankstelle für Bio-LNG der Fa. Alternoil am Modellstandort Oldenburg wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 in Betrieb gehen. Fa. LIQUIND baut kurzfristig eine Modellanlage in Göttingen.
Begrenzender Faktor ist aus deren Sicht derzeit die geringe Anzahl an Verflüssigungsanlagen und an Biogasanlagen, die gereinigtes Gas dafür anbieten. Das LNG-Tankstellen-Netz wächst erst einmal auf Basis von grauem LNG (z. B. Tankstellen in Wunstorf, Lauenau, Langenhagen, Wolfsburg, Wendhausen nördlich Braunschweig und Magdeburg).
Zur Umsetzung der europäischen erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive) wird aktuell im Bundesimmissionsschutzgesetz die Treibhausgasminderungsquote erhöht. Mit dieser werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die THG-Emissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dazu können sie u.a. fortschrittliche Biokraftstoffe einsetzen. Der CO2-Minderungs-Handelspreis wird sich auf der Grundlage der Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung in diesem Jahr ergeben. Die Anrechnung auf die THG-Quote ist bei der Vergärung von Reststoffen höher als bei Anbau-Biomasse von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, deren Anteil zudem in der Menge gedeckelt ist. Daher wird mit Bio-LNG aus Rest- und Abfallstoffen (sogenannte fortschrittliche Treibstoffe) ein höherer Erlös zu erzielen sein und deren Nachfrage in nächster Zeit steigen. Zunehmend ergeben sich auch Absatzwege über die Erfüllung der THG-Quote hinaus, da Firmen bei ihren Lieferketten verstärkt auf die THG-Emissionen achten.
Ein Umstieg auf Treibstofferzeugung kann ansonsten am ehesten für solche Biogasanlagen in Betracht kommen, die eine vorhandene Gasaufbereitung haben, wenn die auf 10 Jahre befristete Zahlung für vermiedene Netznutzungsentgelte (Anlieferung von Gas aus Fernleitungen) wegfällt; denn diese ist oft entscheidend für die Wirtschaftlichkeit.
(Allerdings steht dies in Konkurrenz dazu, dass aus Sicht unserer Energieversorger auch das Erdgasnetz "grüner werden" soll, um fossiles Erdgas im Wärmesektor anteilig zu ersetzen).
Von den etwa 13 Biogasanlagen im Landkreis Peine haben nur 4 Anlagen (Mehrum, Broistedt, Eixe und Solschen) eine Gasaufbereitung und speisen in das Gasnetz ein, alle in das Hochdrucknetz der Avacon. Möglich wäre auch eine Einspeisung in das Gasnetz der Gemeindewerke Peiner Land, was einen Kostenvorteil für die Biogasbetreiber bedeuten kann, da weniger Druck erzeugt werden muss.
Die übrigen Biogasanlagen bei uns betreiben Kraft-Wärme-Kopplung, vermarkten also Strom und ggf. auch Wärme. Auch für diese Anlagen besteht technisch die Möglichkeit, auf Einspeisung in das Gasnetz und ggf. Bio-LNG-Erzeugung umzustellen, wobei sich kleinere benachbarte Biogasanlagen für eine gemeinsame Gas-Aufbereitung zusammenschließen können.
Das Potential für die Erzeugung von Bio-LNG mit Biogasanlagen im Landkreis Peine wird im Hinblick auf Menge und Wirtschaftlichkeit als eher gering eingeschätzt.
Ziele / Wirkungen:
Es werden Beratungsangebote zum Einsatz von Photovoltaik und zu Förderprogrammen aufgezeigt und das Potential für die Herstellung von Bio-LNG im Gebiet des Landkreises Peine eingeschätzt.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
Zu Photovoltaik und Förderprogrammen besteht ein umfangreiches Beratungsangebot sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Vorerst soll es bei den aktuellen Aktivitäten der Klimaschutzagentur in diesem Thema bleiben. Zur Erweiterung der Beratungsangebote müssen ggf. weitere personelle Ressourcen geschaffen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-11-19_Antrag CDU_Erneuerbar investieren im LK PE (991 KB) |