Vorlage - 2021/826
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Nach einem ersten Ortstermin im Neubaugebiet „Groß Ilsede Nord“ fand eine Aufnahme von zunächst sechs Grundstücken statt, die eine augenscheinliche Versiegelung von mehr als 50% ihrer Grundfläche aufwiesen.
Vier dieser sechs Grundstücke wurden zwischenzeitlich durch den Fachdienst Bauord-nung/Raumordnung bezüglich der versiegelten Flächen rechnerisch überprüft.
Dabei wurde bei allen festgestellt, dass in den Bauvorlagen des Entwurfsverfassers die Grundflächenzahl (GRZ) I und GRZ II korrekt dargestellt und rechnerisch nachgewiesen wurden.
Ausgeführt wurde die Versiegelung jedoch viel umfangreicher. Bei allen bisher überprüften Grundstücken wurden auch die Terrassen viel größer ausgeführt, als sie in den Bauvorlagen dargestellt wurden. Dadurch wurde nicht nur die GRZ II (Nebenanlagen), sondern auch die GRZ I (Hauptanlagen) erheblich überschritten.
Durch die hohe Versiegelung geht den Insekten natürlicher Lebensraum verloren, da sie dort weder Nahrung noch Rückzugsmöglichkeiten finden. Die Bodenqualität verringert sich und wird funktionslos. Ohne schützende Bepflanzung oder schattenspendende Bäume heizen sich Schottergärten in der Sonne viel stärker auf als naturnahe Gärten und strahlen die Wärme abends wieder ab. Pflanzen dagegen verdunsten Feuchtigkeit, kühlen die unmittelbare Umgebung ab und filtern Staub aus der Luft.
Eine Reduzierung von Stein- und Schottergärten wirkt sich somit positiv auf den Lebensraum von heimischen Tieren und Pflanzen aus und trägt zudem zum Erhalt von Natur und Umwelt bei.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
Hier werden in Kürze Anhörungen zum Rückbau und ggf. Alternativen an die entsprechenden Eigentümer verschickt, damit die GRZ eingehalten wird.