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Vorlage - 2021/824  

Betreff: Digitale Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
30.06.2021 
25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1-210311_Hauptsatzung_neu_Entwurf  
Anlage2-210311_Geschaeftsordnung_neu_Entwurf  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Um bei weiterem Vorliegen einer epidemischen Lage Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse digital abhalten zu können, werden die Hauptsatzung des Landkreises Peine und die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine – wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt (Änderungen sind gelb unterlegt) – geändert.


Inhaltsbeschreibung:

Die Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung ermöglichen den Gremien des Landkreises Peine während der pandemiebedingten Ausnahmesituation die ausnahmsweise Durchführung von Sitzungen in Form einer Videokonferenz. Dies dient der Sicherstellung der Arbeit der Beschlussgremien und damit der Handlungsfähigkeit des Landkreises Peine.

 

Die Ausnahmevorschrift des § 182 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG, die dies ermöglicht, ist dabei als Ermessensentscheidung ausgestaltet.

Das heißt, für jede Sitzung ist zu prüfen und zu entscheiden, ob die Durchführung als Videokonferenz nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und angemessen ist oder ob die Pandemielage nicht wieder die Regelform der Präsenzsitzung zulässt.

 

Technische Voraussetzungen:

Die Sitzungen werden per Videokonferenz mit der Videokonferenzsoftware Cisco WebEx durchgeführt. Dieser „Gastgeberstandard“ wurde in der Kreisverwaltung festgelegt.

Die nachfolgenden Anforderungen orientieren sich an den Angaben von Microsoft (Windows), Apple und Cisco (WebEx).

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme sind:

Infrastruktur

        Internetanschluss:
Minimaler Standard der bereitgestellten Internetverbindung mit 50 Mbit/s

        Netzwerk:
Möglichkeit 1 – kabelgebundenes Netzwerk: Minimaler Standard der Netzwerkkomponenten (Switches und Netzwerkkarten der Endgeräte) mit 1 GBit/s
Möglichkeit 2 – drahtloses Netzwerk (WLAN): Minimaler WLAN Standard mit Wi-Fi 5 (802.11ac)

Hardware Endgeräte

     Windows 10 PC / Notebook:

        Hardwareanforderungen (Minimum):

         

Prozessor:

2,xx Gigahertz (mindestens 2 Prozessor Kerne)

Arbeitsspeicher:

4 Gigabyte

Festplatte (besser SSD)

32 Gigabyte freier Speicherplatz

Grafikkarte:

DirectX 9 oder höher

        Betriebssystem:
Mindestens eine Windows 10 Version, die von Microsoft noch supportet wird.
https://docs.microsoft.com/de-de/lifecycle/products/windows-10-home-and-pro

        Browser:

  • Microsoft EDGE (Chromium) (aktuellste Version)
  • Google Chrome (aktuellste Version)
  • Firefox (aktuellste Version)
  •  

     Apple / MAC / MAC Book:

        Hier müssen Geräte verwendet werden, die sich noch im offiziellen Supportzyklus von Apple befinden und damit einen der folgenden Browser betreiben können:

  • Safari (aktuellste Version)
  • Google Chrome (aktuellste Version)
  • Firefox (aktuellste Version)

     Chromebook

        Hier muss sichergestellt sein, dass die aktuellste Version des Chrome Browsers unterstützt wird.

     Smartphones und Tablets

        Diese Endgeräte sind grundsätzlich aufgrund der geringen Bildschirmgröße nicht geeignet.

 

Räumliche Voraussetzungen (verwaltungsseitig):

Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass entsprechende Sitzungen überwiegend als sogenannte Hybridsitzungen durchgeführt werden, das heißt, dass ein Teil der Teilnehmer*innen in einem geeigneten Raum physisch anwesend und der andere Teil per Videokonferenz zugeschaltet ist.

Das Kreistagsbüro bzw. die ausschussbetreuenden Fachdienste werden dafür Sorge tragen, dass unter den maßgebenden Hygieneanforderungen geeignete Sitzungsräume für eine dann erforderliche Personenkapazität nach der 10 m²-Regel ausgewählt werden.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Entfällt.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

Entfällt.

 

 


Entwurf Hauptsatzung

Entwurf Geschäftsordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1-210311_Hauptsatzung_neu_Entwurf (59 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2-210311_Geschaeftsordnung_neu_Entwurf (92 KB)