Inhalt

Vorlage - 2021/823  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Sachspende der Volksbank Braunschweig Wolfsburg Stiftung in Kooperation mit der Stiftung RTL e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
10.03.2021 
24. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Annahme der Spende in Höhe von 54.880,00 € wird zugestimmt.

 


Inhaltsbeschreibung:

Am 29.01.2021 hat die Volksbank Braunschweig Wolfsburg Stiftung auf Initiative ihres Stifters der Volksbank BraWo in Kooperation mit der Stiftung RTL e.V. eine Sachspende über 112 Laptops in Aussicht gestellt, die bedürftigen Schülerinnen und Schülern für das Homeschooling zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Es handelt sich um neue Geräte mit einem Gesamtwert von 54.880,00 EUR.

 

Mit der Volksbank BraWo ist die Verteilung an die Schulen im Landkreis Peine abgestimmt worden.

 

Orientierungsmaßstab für die Verteilung war die anhand der Abfrage im Rahmen der Ausstattung mit mobilen Endgeräten aus dem Sofortausstattungsprogramm ermittelten Anzahl von hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern an den einzelnen Schulen, welche mit der jeweiligen Gesamtschülerzahl ins Verhältnis gesetzt wurde.

 

Die Weitergabe der Geräte an die einzelnen Schüler/ innen erfolgt in schulischer Verantwortung.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Spende soll die Möglichkeit der besseren Teilnahme am Homeschooling für bedürftige Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden.

 

Ressourceneinsatz:

Ressourcen des Landkreises müssen für die Verwendung der Spende nicht eingesetzt werden.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende sprechen, sind nicht ersichtlich.
 

 


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