Vorlage - 2021/818
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Frau Angela Denecke wird als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) berufen.
Inhaltsbeschreibung:
Die ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine’ (KAG) hat mit Antrag vom 18. Oktober 2006 einen Sitz mit beratender Stimme im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales (AFAS), inzwischen umbenannt in Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS), beantragt, um als Interessenvertreterin der sozialen Verbände und Einrichtungen im Landkreis Peine der Politik und der Verwaltung bei der Bewältigung der sozialen Herausforderungen beratend zur Seite zu stehen und die Sozialkompetenz der KAG einzubringen. Der Sitz soll von der/dem jeweils amtierenden Vorsitzenden der KAG wahrgenommen werden. Der Vorsitz rotiert alle zwei Jahre.
Nachdem der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zunächst vertagt hatte, hat er dem Antrag der KAG in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2006 mehrheitlich zugestimmt (Vorlage-Nr. 2006/88). Zuletzt wurde Frau Andrea Einhaus vom Peiner Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als amtierende Vorsitzende der KAG vom Kreistag in dessen Sitzung vom 13. März 2019 in den AGAS berufen (Vorlage-Nr. 2019/431). Mit E-Mail vom 09. Februar 2021 hat Frau Einhaus nun mitgeteilt, dass der Vorsitz der KAG am 15. Februar 2021 auf Frau Angela Denecke vom Caritasverband für den Landkreis Peine (Caritas) übergehen werde. Damit soll Frau Denecke die KAG im AGAS mit beratender Stimme vertreten, so dass sie berufen werden muss.
Gemäß § 22 Abs. 7 der ,Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine’ in der Fassung vom 25. Oktober 2017 beruft der Kreistag die Bürgervertreter/innen u.a. in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales.
Gender Mainstreaming:
Die Berufung eines Vertreters/einer Vertreterin der KAG hat Auswirkungen auf die Verteilung der Geschlechter im AGAS. Die Regelungen für die Wahl der/des Vorsitzenden sowie die Durchführung der Wahl obliegen jedoch in diesem Falle der KAG. Die Auswahlkriterien entziehen sich daher dem Einfluss der Kreisverwaltung.
Migration:
Mit der Berufung eines Vertreters/einer Vertreterin der KAG können Belange von Menschen mit Migrationshintergrund stärker in die Diskussion eingebracht werden. Die Regelungen für die Wahl der/des Vorsitzenden sowie die Durchführung der Wahl obliegen jedoch in diesem Falle der KAG. Die Auswahlkriterien entziehen sich daher dem Einfluss der Kreisverwaltung.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
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