Vorlage - 2021/814
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Dem Antrag auf Benennung von jeweils 2 Radwegen im Bereich der Radwegeinfrastruktur für 2021 und 2022, die mit Hilfe des Landesprogramms für beschleunigten Ausbau der Radwegeinfrastruktur bis Ende 2023 fertiggestellt werden sollen, wird zugestimmt. Die Entwicklung eines Vorschlags soll auf einer Empfehlung des zuständigen Fachausschusses erfolgen.
Auf die notwendigen aktuellen Rahmenbedingen und die Prioritäten hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit wird auf die Sachdarstellung verwiesen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Antrag genannten Radwegeprojekte für 2021 und 2022 dem Investitionsprogramm / Investitionsförderprogramm von 2020 – 2023 des Haushaltsplanes 2020 entnommen sind und der neue, noch nicht von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltsplan 2021, für dieses Jahr folgende Radwegebaumaßnahmen vorsieht:
Für 2021:
- K 27 Radweg Ölsburg – Abzw. Gadenstedt
- K 71 Radweg Sierße – Bettmar
- K69 Straßenbau Wense – B214 einschl. Radweg
- K58 Wedtlenstedt - Lamme
Für 2022:
- K14 Radweg Wipshausen – B214
- K23 Radweg Münstedt – B1
- K69 Straßenbau Wense – B214 einschl. Radweg
Die Radwegebaumaßnahmen (K27, K71 und (K69)) für 2021 befinden sich noch in der Planungsphase.
Voraussetzung für eine Beantragung von Fördergeldern sind das Vorliegen aller bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Radwegprojekte.
Nach Abschluss des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens (PFV) und Vorlage eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses (PFB) liegen die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen soweit vor, dass die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des PFB und der erforderliche Grunderwerb erfolgen können. Die Dauer dieser Verfahren kann abschließend nicht angegeben werden. Es ist mit mindestens 1 bis 1,5 Jahr(en) zu rechnen, bis es zur tatsächlichen Ausführung kommt. Auch die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung kann zu weiteren Verzögerungen führen.
Speziell der Grunderwerb gestaltet sich unter der Berücksichtigung des gebotenen Bodenrichtwerts für landwirtschaftliche Nutzflächen zusehends schwieriger und langwieriger. Die Ackerflächen stellen eine mittlerweile knappe Ressource und für viele der Grundstückseigentümer/innen eine Geldanlage dar. Es werden deshalb z.T. extrem hohe und somit im Sinne des Steuerzahlers weder angemessene noch nachvollziehbare m2-Preise von den Verkäufern der benötigten Flächen verlangt. Solche Preise können teilweise nur zwischen Grundstückseigentümern bzw. Grundstückseigentümer mit Vertretern der freien Wirtschaft verhandelt werden. Deshalb muss/sollte ein PFB vorliegen, welcher u.a. eine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet.
Ein „möglichst kurzfristiger und kostengünstiger“ Abschluss von den für das Bauvorhaben erforderlichen Grundstückskäufen auf Basis der Vorplanungen ist somit nicht möglich. Beispielhaft sei hier das Gemeinschaftsprojekt des Radweges an der K 58 zwischen Wedtlenstedt und Lamme genannt, welches sich durch den noch nicht geregelten Grunderwerb seitens der Stadt Braunschweig bis auf Weiteres verzögert. Dazu gab es, wie im Fachausschuss gefordert, im Dezember 2020 ein zusätzliches Abstimmungsgespräch auf Dezernentenebene zwischen dem Stadtbaurat der Stadt Braunschweig und dem Kreisrat für Bauen, Landkreis Peine. Es wurde seitens der Stadt Braunschweig zugesagt, die Voraussetzungen für das Stadtgebiet mit erhöhter Priorität zu bearbeiten. Man gehe allerdings davon aus, dass dies erst Ende 2021 abgeschlossen sein wird.
Im Zuge der Ausführungsplanung werden dann auch ggf. entsprechende Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Gemeinden/Stadt Peine und der Bundesstraßenverwaltung bzw. dem Land Niedersachsen geschlossen.
Für die Planungen der Baumaßnahmen werden bereits ausschließlich externe Planungsbüros beauftragt.
Alle Projekte und Maßnahmen werden entsprechend ihrer Möglichkeiten vorangetrieben und bereits jetzt schon hinsichtlich etwaiger Fördergelder und verschiedener Förderprogramme, wie z.B. GVFG, Klimaschutzinitiative oder auch dem Sonderförderungsprogramm „Stadt und Land“, geprüft und bei Möglichkeit beantragt.
Klima-/Umwelt-/Naturschutz:
Mit dem Neubau von Radwegen wird das Angebot zum Fahrradfahren erhöht. Potenziell werden dadurch mehr Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad fahren. Fahrradfahren ist vor allem gesund, leise und erzeugt keine Emissionen. Dadurch wird ein Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz geleistet.
Ziele / Wirkungen:
Mit dem Neubau von Radwegen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen wesentlich erhöht und die Attraktivität für das Radfahren deutlich gesteigert.
Ressourceneinsatz:
Alle Projekte und Maßnahmen werden entsprechend ihrer Möglichkeiten vorangetrieben und bereits jetzt schon hinsichtlich etwaiger Fördergelder und verschiedener Förderprogramme, wie z.B. GVFG, Klimaschutzinitiative oder auch dem Sonderförderungsprogramm „Stadt und Land“, geprüft und bei Möglichkeit beantragt.
Schlussfolgerung:
Mit dem Neubau von separat geführten Radwegen wird die Verkehrssicherheit dauerhaft erhöht, die Attraktivität der Wegeverbindungen und des Radfahrens gesteigert sowie Lücken im Radwegnetz des Landkreises Peine geschlossen. Mit Beantragung von Fördergeldern werden die Kosten dieser Maßnahmen erheblich reduziert.
Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kreistagsfraktion Bündnis90-Die Grünen - Radwegebau (1021 KB) |