Vorlage - 2020/797
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1. Auf Basis des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.11.2020 hin-
sichtlich der Schaffung einer neuen Stelle im Bereich Landschaftsrahmenplan, ersatzwei-
se Einplanung von 80.000 € für die Beauftragung externer Fachleute, werden für das Jahr
2021 Aufwendungen für externe Beratungen in Höhe von 20.000 € eingeplant. Weitere
Mittel werden in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Schaffung einer zusätzlichen
Stelle wird derzeit nicht befürwortet.
2. Auf Basis des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.11.2020 hin-
sichtlich der Einplanung von Finanzmitteln für die Errichtung von Ladestationen für Elekt-
roautos werden für 2021 Finanzmittel im Umfang von 100.000 € für die Versorgung des
Kreishauses I eingeplant.
3. Auf Basis des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 23.11.2020
hinsichtlich der Einplanung von Finanzmitteln für die Erstellung eines Radwegekonzep-
tes/Radverkehrskonzeptes werden für 2021 Finanzmittel im Umfang von 20.000 €
eingeplant.
4. Dem doppischen Produkthaushaltsplan 2021 einschließlich der Änderungsliste vom
02.12.2020, der Änderungen in der Finanzplanung sowie ggf. vorhandener weiterer
Einzelentscheidungen wird zugestimmt.
5. Dem Stellenplan einschließlich der Auswirkungen der Änderungsliste und ggf.
vorhandener weiterer Beschlüsse wird zugestimmt.
6. Dem Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm einschließlich der Auswirkungen
der Änderungsliste und ggf. vorhandener weiterer Beschlüsse wird zugestimmt.
7. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2020 wird zur Kenntnis genommen.
8. Die Haushaltssatzung 2021 inklusive möglicher weiterer Auswirkungen zu den
Beschlüssen zu 1. bis 6. wird beschlossen. Die Umlagesätze für die Ermittlung der
Kreisumlage werden dabei einheitlich auf 58,1 % festgesetzt.
Inhaltsbeschreibung:
Zu Beschlussvorschlag 1.:
Mit Antrag vom 16.11.2020 (Anlage 1) beantragte die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass zwecks Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes im Dezernat II/Bereich Umwelt, eine neue Stelle geschaffen werden soll. Ersatzweise wird die Einstellung von Haushaltsmitteln im Umfang von 80.000 € beantragt, um die Erstellung durch externe Fachleute vornehmen zu lassen. Von dieser Änderung betroffen wäre das Produkt 55401 – Naturschutz und Landschaftspflege (Seite 162 und 163 der Beratungsunterlagen).
Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz am 17.11.2020 wurde keine Empfehlung beschlossen.
Der Landkreis Peine prüft, einen neuen Landschaftsrahmenplan zu erarbeiten, da die Datengrundlage des vorliegenden Landschaftsrahmenplans vor 1993 erhoben wurde. Erst wenn diese aktualisierte Grundlage geschaffen wurde, sollten die im Antrag aufgeführten Ausweisungen neuer Naturschutzgebiete erfolgen. Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutz-Fachplan in Niedersachsen (§ 10 BNatschG / § 3 NAGBNatSchG). Er ist Arbeitsgrundlage für Schutzgebietsausweisungen, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen von Nutzergruppen und anderen Fachverwaltungen sowie für Raumordnung und Bauleitplanung.
Als Folge des vorliegenden Antrages, soll die Bearbeitung des Landschaftsrahmenplans auf den Weg gebracht werden.
Das Aufstellen eines Landschaftsrahmenplans wird voraussichtlich 5 Jahre dauern. Die Planaussagen des Landschaftsrahmenplans basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung sowie gründliche Kartierungen im Gelände, sowie eine die flächendeckende Biotoptypenkartierung im gesamten Landkreis.
Die flächendeckende Biotoptypenkartierung stellt den wichtigsten Teil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie für das Landschaftsbild dar. Sie wird als Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie Klima und Luft herangezogen. Für alle Schutzgüter muss eine differenzierte mehrstufige Bewertung des Plangebiets erfolgen.
Die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplanes ist ein umfassendes Vorhaben. Der erste Schritt zu einem neuen Landschaftsrahmenplan, ist die Vorbereitung des Vergabeverfahrens für die Erhebung der erforderlichen umfangreichen Datenermittlung. Die Ermittlung des Honorars im entsprechenden Leistungsbild richtet sich nach der Flächengröße des Planungsgebiets, der Einordnung in eine entsprechende Honorarzone und den erforderlichen Leistungsphasen. Die Fläche des Landkreises Peine beträgt insgesamt: 536,50 km² (Stand 31.12.2018). Bei einer Einordnung in Honorarzone II übersteigt das (Netto‑) Honorar – unter den zugrundeliegenden Annahmen Mindestsatz, nur Grundleistungen, alle Leistungsphasen und Nebenkostensatz von 5 % – den EU-Schwellenwert von zurzeit 221.000 €. was bei der Vergabe als Auftrag wegen des zu erwartenden Gesamtvolumens in der Regel eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht. Die insgesamt erforderlichen Finanzmittel werden auf über 500.000 € geschätzt.
Die erforderliche EU weite Vergabe der Datenerhebung soll durch eigenes Personal ohne zusätzliche Finanzmittel vorbereitet werden. Dafür wird jedoch externe Beratung erforderlich werden. Hierfür sollte für das Jahr 2021 ein Betrag von 20.000 € ausreichend sein.
Demzufolge wird verwaltungsseitig empfohlen, den Ansatz für Sachaufwand (Seite 163 der Beratungsunterlagen) um 20.000 € auf 128.300 € zu erhöhen und für die Zeit von 2022 bis 2026 in der Finanzplanung jeweils 100.000 € vorzusehen, da als Folge des langen Zeitraumes der Erstellung mit kassenwirksamen Auszahlungen erst ab 2022 zu rechnen ist. Soweit sich im weiteren Verfahren ergeben sollte, dass eine frühere Umsetzung möglich ist, werden in den zukünftigen Haushaltsplänen Anpassungen der Ansätze erfolgen müssen.
Damit die oben beschriebenen umfangreichen Datenerhebungen durch Dritte abschließend auch vergeben werden können, werden in kommenden Haushalten weitere umfangreiche Finanzmittel benötigt werden.
Zu Beschlussvorschlag 2.:
Mit Antrag vom 17.11.2020 (Anlage 2) beantragte die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an allen Schulzentren im Landkreis Peine und an den Kreishäusern I und II im Haushalt 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € eingestellt werden sollen.
Im Interesse des Klimaschutzes ist es sinnvoll, verstärkt Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Allerdings handelt es sich bei der Schaffung von Ladestationen um eine freiwillige Aufgabe, zu der keine gesetzliche Verpflichtung vorhanden ist. Entsprechende Überlegungen sind bereits verwaltungsseitig vorhanden. Hier ist jedoch neben der Prüfung, ob an den Standorten von Liegenschaften des Landkreises überhaupt die notwendige Stromversorgung möglich ist, auch zu prüfen und zu klären, in welcher Höhe Folgekosten wie Strom- oder Unterhaltungskosten, entstehen werden, da diese den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten würden. Zudem ist zu klären, ob eine Bereitstellung von kostenfreien Lademöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern oder anderen berechtigten Personen eine Zuwendung darstellt, die zu Steuerverpflichtungen der jeweiligen Person führen kann. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund der Änderungen im Steuerrecht, insbesondere des § 2 b UStG, zu klären, ob der Landkreis Peine bei der beabsichtigten Maßnahme umsatzsteuerpflichtig wird.
Soweit daher die beantragte Maßnahme umgesetzt werden würde, könnten für den Landkreis Peine zusätzliche Aufwendungen entstehen, die eine Belastung des Kreishaushaltes darstellen und ggf. dazu führen, dass ein Verlust einzuplanen ist, der wiederum ein Haushaltssicherungskonzept erfordern würde. Bei diesem müssten vorrangig freiwillige Leistungen hinsichtlich der weiteren Leistungserbringung überprüft werden.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr einzuplanen sind, in dem Einzahlungen oder Auszahlungen voraussichtlich kassenwirksam werden. Hinsichtlich des Antrages ist festzustellen, dass als Folge der notwendigen Prüfungen und Ausschreibungen, die erst nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung beginnen können, ist jedoch nicht gesichert, dass im Jahre 2021 Auszahlungen im Umfang der beantragten 100.000 € kassenwirksam werden. Ggf. sind am Jahresende 2021 Haushaltsreste zu bilden.
Als Folge der Beratung im Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 30.11.2020 wird daher empfohlen, für das Jahr 2021 als investive Auszahlung im Produkt 11191 (Seite 202 der Beratungsunterlagen) einen Ansatz in Höhe von 100.000 € für die Schaffung von Ladesäulen am Kreishaus I vorzusehen. Die Berücksichtigung von Ladestationen an den Schulen wurde vom Fachausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Zu Beschlussvorschlag 3.:
Mit Antrag vom 23.11.2020 (Anlage 3) beantragte die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass für die Erstellung eines Radwegekonzeptes/Radverkehrskonzept im Haushalt 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € eingestellt werden sollen.
Radverkehrskonzepte liegen auf mehreren Ebenen bereits vor oder sind aktuell in der Entstehung. Das betrifft die Ebene des Regionalverbandes (derzeitige Erstellung des Regionalen Radverkehrskonzeptes mit Beteiligung der Verbandsglieder, Kommunen und Verbände) oberhalb und die der Kommunen unterhalb der Landkreisebene (derzeit wird der integrierte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Peine erstellt, indem auch der Radverkehr Bestandteil ist).
Der Landkreis ist beim Thema Radverkehr mit folgenden Inhalten aktiv:
- Radwegebedarfsplan inklusive Bauprogramm für Neubau und Sanierung an Kreisstraßen des Fachdienstes Straßen
- Konzept für Radschnellverkehrsverbindungen durch das Referat 1
- Aktivitäten der wito (Beauftragung eines Fahrradwegweisungskatasters, Maßnahmen im Marketingbereich, touristische Aspekte)
Es werden bereits zahlreiche Themenfelder durch den Landkreis und die Kommunen bei der Förderung des Radverkehrs berührt. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es allerdings sinnvoll, die einzelnen Themenfelder auch auf den verschiedenen administrativen Ebenen miteinander zu verknüpfen. Dazu wäre die Hilfe eines ausgewählten Planungsbüros in Form von Moderation der politischen Prozesse und auch inhaltlich (z. B. Aufzeigen der unterschiedlichen Fördertöpfe, Einbindung der verschiedenen Baulastträger inklusive der Realgemeinden etc.) nötig.
Für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes ist jedoch von deutlich höheren Kosten als die beantragten 20.000 € auszugehen. Je nach Untersuchungsinhalten ist von einem Volumen von ca. 50.000 bis 80.000 € auszugehen. Ggf. ist daher im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Antrages im Haushaltsplan des Jahres 2022 ein Ansatz zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 30.11.2020 wurde beschlossen, für das Jahr 2021 den beantragten Ansatz von 20.000 € zu berücksichtigen.
Da sich die Maßnahme nicht nur auf die Radwege bezieht, für die der Landkreis Peine als Straßenbaulastträger zuständig ist, sind die Aufwendungen dem Produkt 11151 – Kreisentwicklung – (Seiten 406 und 407 der Beratungsunterlagen) zuzuordnen, so dass sich der Ansatz unter „sonstige Aufwendungen“ entsprechend des Vorschlages für 2021 auf 241.300 € erhöhen würde.
Zu Beschlussvorschlag 4.:
Doppischer Produkthaushaltsplan 2021 Landkreis Peine
Den Kreistagsabgeordneten wurde nach der Sitzung des Kreistages am 07.10.2020 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht, Änderungen zum Stellenplan 2021 Investitionsprogramm/Investitionsförderungsprogramm von 2021 - 2024 und verschiedenen weiteren Anlagen zugeleitet.
Gegenüber den Ursprungsunterlagen haben sich verschiedene Veränderungen ergeben, die sich aus Verwaltungsvorschlägen, Beratungen in Fachausschüssen oder aus Anträgen der Fraktionen ergeben haben. Diese finanziellen Auswirkungen sind in Änderungslisten zum Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt enthalten, die den Unterlagen als Anlage 4 und 5 beigefügt ist.
Änderungsliste Ergebnishaushalt (Anlage 4)
Zu lfd. Nr. 1:
Im Produkt 3130 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – (Seiten 286 und 287 der Beratungsunterlagen) war als Folge der gesunkenen Anzahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und des damit verbundenen geringeren Aufwandes eine Reduzierung der Anteile der Stadt und Gemeinden an den Verwaltungskostenerstattungen des Landes vorgesehen. Im Entwurf des Haushaltsplanes wurde daher eine Reduzierung der sonstigen Aufwendungen um 250.000 € vorgesehen. Im Rahmen einer Besprechung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern am 03.11.2020 stieß diese Reduzierung auf keine Zustimmung. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Reduzierung der Anteile nicht umzusetzen und somit den Ansatz 2021 um 250.000 € zu erhöhen. Die Werte der Finanzplanung sind entsprechend anzupassen.
Zu lfd. Nr. 2:
Im Produkt 12610 – Brandschutzmaßnahmen – (Seiten 100 und 101 der Beratungsunterlagen) sind laut Leistungsumfang die Leistungen „vorbeugender Brandschutz“ und „Betrieb Feuerwehrtechnische Zentrale“ vorhanden. Wie bereits in der Vorlage 2020/758 dargestellt und im Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 30.11.2020 beraten, hat die beauftragte Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im beauftragten Gutachten festgestellt, dass im Bereich des Feuerwehrwesens noch 1,75 Stellen benötigt werden. Das setzt sich aus 0,75 Stellen Brandschutzprüfer und 1,00 Stellen Gerätewart zusammen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses Prüfungsergebnis umzusetzen. Die Personalaufwendungen steigen demnach um 120.100 €. Im Stellenplan wären diese 1,75 Stellen zusätzlich aufzunehmen.
Zu lfd. Nr. 3:
Wie bereits bezüglich des Beschlussvorschlags lfd. Nr. 3 erläutert, wird für das Haushaltsjahr 2021 bezüglich des Radwegekonzeptes ein Betrag von 20.000 € eingeplant.
Entsprechend erhöhen sich die Ansätze des Produktes 11151 – Kreisentwicklung - (Seiten 407 und 408 der Beratungsunterlagen) bei den sonstigen Aufwendungen auf 241.300 €.
Zu lfd. Nr. 4:
Als Folge der steigenden Ausweisung von Baugebieten und damit verbundenen zunehmenden Bauanträgen sind in der Vergangenheit steigende Bearbeitungszeiten zu verzeichnen gewesen, so dass Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen, unter anderem bei Kindertagesstätten, eingetreten sind. Im Produkt 52101 – Bauaufsicht – (siehe Seiten 192 bis 194 der Beratungsunterlagen) sollen daher in Verbindung mit geänderten Arbeitsabläufen neben den bereits ausgewiesenen Änderungen zum Stellenplan (Seiten 24 bis 33 der Beratungsunterlagen) noch weitere Stellenanteile geschaffen werden. Es handelt sich dabei um folgende Stellenplananträge:
0,13 Stelle nach EG 5 mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 6.600 €
0,50 Stelle nach EG 8 mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 27.700 €
0,50 Stelle nach EG 6 mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 26.800 €
0,13 Stelle nach EG 4 mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 6.400 €
Insgesamt erhöhen sich daher die auf Seite 194 der Beratungsunterlagen aufgeführten Personalaufwendungen um 67.500 € auf 1.048.100 €.
Die Stellen sollen mit einem Vermerk „kw 2024“ (künftig wegfallend 2024) versehen werden, um in den kommenden beiden Jahren den dauerhaften Bedarf zu prüfen.
Zu lfd. Nr. 5:
Wie bereits bezüglich des Beschlussvorschlags lfd. Nr. 1 erläutert, wird für das Haushaltsjahr 2021 bezüglich des Landschaftsrahmenplans ein Betrag von 20.000 € eingeplant.
Entsprechend erhöhen sich die Ansätze des Produktes 55401 – Naturschutz und Landschaftspflege - (Seiten 162 und 163 der Beratungsunterlagen) im Sachaufwand auf 128.300 €.
Zu lfd. Nr. 6:
Am 03.12.2020 wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik die Werte zum Niedersächsischen Finanzausgleich mitgeteilt. Danach erhält der Landkreis Peine Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 38.108.000 € und damit 700.000 € weniger, als bisher eingeplant. Demgegenüber erhöhen sich die Zuweisungen für die Aufgabenwahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises um 247.000 € auf 4.987.000 €.
Gegenüber den Beratungsunterlagen liegen nunmehr auch die Daten der Steuereinnahmen der Gemeinden vom 3. Quartal 2020 vor. Diese sind in Summe rund 200.000 € höher als nach der hiesigen Schätzung aus dem Monat September 2020. Am 23.11.2020 ist hier zudem die Höhe der Ausgleichsleistungen für Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden bekannt geworden. Leistungen erhalten Ilsede, Hohenhameln, Lengede und die Stadt Peine. Diese Zahlungen sind bei Bemessung der Kreisumlage zu berücksichtigen. Weiterhin hat sich auf Basis der FAG-Daten ergeben, dass Stadt Peine und Gemeinden insgesamt rund 1,1 Mio. € mehr Schlüsselzuweisungen als 2020 erhalten sollen. Hinzu kommt, dass sich die Nivellierungswerte erhöht haben. Hierbei handelt es sich um durchschnittliche Hebesätze der Gemeindesteuern. Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden für die Kreisumlageberechnung auf diesen durchschnittlichen Hebesatz umgerechnet. Als Folge der Erhöhung dieser Durchschnittswerte fließen höhere Einnahmen der Gemeinden in die Kreisumlageberechnung ein.
Die zu berücksichtigenden Erträge haben sich daher gegenüber den bisherigen Planungen erhöht, so dass sich in der Folge ein höherer Anspruch auf Kreisumlage errechnet. Die Erträge aus Kreisumlage erhöhen sich daher um rd. 3,3 Mio. € auf 91.720.000 €.
Als Folge der Meldungen zum Niedersächsischen Finanzausgleich erhöhen sich die Erträge des Produktes 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel - (Seiten 429 und 430 der Beratungsunterlagen) insgesamt um 2.819.200 € auf 136.878.900 €.
Insgesamt ist damit festzustellen, dass sich das geplante Jahresergebnis von 662.100 € (siehe Seite 47 der Beratungsunterlagen) durch die Veränderungen aus der Änderungsliste zum Ergebnishaushalt um insgesamt 2.341.600 € auf einen Wert von 3.003.700 € erhöht.
Finanzhaushalt (Anlage 5)
Zu lfd. Nr. 1 bis 6:
Die zum Ergebnishaushalt dargestellten Auswirkungen führen auch im Finanzhaushalt zu entsprechend höheren Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. In der Folge verändert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtbudget 0 (Seite 48 der Beratungsunterlagen) von 6.255.100 € um 2.341.600 € auf 8.596.700 €. Dieser Betrag liegt oberhalb der zu leistenden Tilgungszahlungen von 7.568.600 € für investive Kredite. Dieses hat zur Folge, dass die Differenz planerisch zur Deckung von noch bestehenden Liquiditätskrediten dient.
Zu lfd. Nr. 7 bis 10:
Im Produkt 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel – (Seiten 429 und 430 der Beratungsunterlagen) sind zur Finanzierung der Tilgungsleistungen für die IGS Peine investive Beitragszahlungen an die Kreisschulbaukasse in Höhe von 149.900 € eingeplant. Als Folge der jetzt vorliegenden Schülerzahlen und der vorhandenen Tilgungsleistungen für die IGS ergibt sich, dass ein geringerer Beitrag zu entrichten ist. Für 2021 sind noch 107.800 € zu zahlen. In den Folgejahren ergibt sich durch weitere auslaufende Kreditverbindlichkeiten eine weitere Reduzierung.
Als Folge der geringeren Tilgungsleistungen verändern sich auch die von Landkreis und Gemeinden in die Kreisschulbaukasse zu zahlenden Mittel, so dass eine Anpassung des § 6 der Haushaltssatzung erforderlich ist.
Zu lfd. Nr. 11:
Wie bereits bezüglich des Beschlussvorschlags lfd. Nr. 2 erläutert, wird für das Haushaltsjahr 2021 bezüglich der Ladestationen ein Betrag von 100.000 € eingeplant.
Entsprechend erhöhen sich die Ansätze der Auszahlungen für Investitionstätigkeit des Produktes 11191 – Verwaltung Kreishäuser - (Seite 202 der Beratungsunterlagen) auf 821.000 €.
Zu lfd. Nr. 12:
Als Folge der Veränderungen im investiven Bereich zu den laufenden Nummern 7 bis 11 ändern sich auch die im Produkt 61210 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – ausgewiesenen Kreditaufnahmen (siehe Seite 432 der Beratungsunterlagen). Es ist eine um 148.000 € gestiegene Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 9.590.000 € auszuweisen.
Die Veränderungen fließen in die Haushaltssatzung und die Übersichten zu Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (Seite 438 der Beratungsunterlagen) und Entwicklung der Kreisschulbaukasse (Seite 439 der Beratungsunterlagen) ein. Die neuen Unterlagen sind als Anlagen 10 und 11 sowie 12 beigefügt.
Finanzplanung 2022 bis 2024
Finanzplan 2022:
Als Folge des Antrages zu Ziffer 3 der Beschlussvorschläge und der Erläuterungen in der Sachdarstellung wird daher vorgeschlagen, im Produkt 11191 – Verwaltung Kreishäuser – (Seiten 201 und 202 der Beratungsunterlagen) für die Errichtung von Ladestationen in der Finanzplanung für das Jahr 2022 als Auszahlungen für Investitionstätigkeit den bisherigen Ansatz von 121.000 € um 100.000 € zu erhöhen und somit 221.000 € auszuweisen.
Das Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (siehe Anlage 10 und 11) ist entsprechend angepasst worden.
Finanzplan 2023:
Im Produkt 31560 – Andere soziale Einrichtungen – (Seiten 298 und 299 der Beratungsunterlagen) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales am 28.09.2020 zu Vorlage 2020/718 empfohlen, Fördermittel in Höhe von 50.000 € als Investitionszuschuss für die Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten vorzusehen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 dieser Empfehlung zugestimmt. In die Finanzplanung für das Jahr 2023 sind daher 50.000 € als Investitionszuschuss aufzunehmen. Sollte vorher eine Finanzierung erforderlich werden, wird eine Anpassung im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung 2021 oder im Rahmen einer Anpassung des Haushaltsplanes 2022 erfolgen.
Das Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (siehe Anlage 10 und 11) ist entsprechend angepasst worden.
Finanzplan 2024:
Im Produkt 24301 – Allgemeine Schulverwaltung – (Seiten 138 und 139 der Beratungsunterlagen) sind im Rahmen des Haushalts 2020 unter Auszahlungen für Investitionstätigkeit insgesamt 150.000 € für die Planung der Neustrukturierung des Schulzentrums Ilsede eingeplant. Es wird diesbezüglich auch auf Seite 1077 des endgültigen Haushaltsplanes 2020 verwiesen. Im Rahmen der Prüfungen wurde festgestellt, dass voraussichtlich Erweiterungen erforderlich werden. Mit ersten kassenwirksamen Auszahlungen wird jedoch erst im Jahre 2024 zu rechnen sein. In die Finanzplanung des Jahres 2024 ist daher ein Betrag von vorerst 1.000.000 € aufzunehmen.
Das Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (siehe Anlage 10 und 11) ist entsprechend angepasst worden.
Im Gesamtbudget war bisher ein voraussichtlicher Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen und Tilgungsleistungen (siehe Seite 49 der Beratungsunterlagen) in Höhe von -1.393.800 € vorgesehen. Durch die Änderungsliste verändert sich der Wert, so dass nunmehr ein Wert in Höhe von 947.800 € ausgewiesen wird. Dieser Wert führt somit planerisch zu einer Reduzierung der noch vorhandenen Liquiditätskredite.
Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu den Beschlussvorschlägen ergeben. Durch die Entscheidungen verändern sich entsprechend der rechtlichen Vorschriften auch die Werte der Finanzplanung.
Gesamtbudget 0
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergeben sich die Werte aus der beigefügten Auswertung des Budgets 0. (Anlage 6)
Im Ergebnishaushalt ist nunmehr ein Überschuss in Höhe von 184.500 € vorhanden.
Im Finanzhaushalt ergibt sich als Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Wert in Höhe von 5.777.500 € Damit können die Tilgungszahlungen für investive Kredite nicht vollständig erwirtschaftet werden. Mit einem Teilbetrag von rund 1,9 Mio. € erhöhen sich demnach die Kassenkredite. Dieser Wert ist als Finanzmittelveränderung in Zeile 37 des Finanzhaushaltes ausgewiesen.
Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu 1 bis 3 ergeben.
Zu Beschlussvorschlag 5.:
Stellenplan (Anlage 7):
Gegenüber den Seiten 24 bis 33 der Beratungsunterlagen wird entsprechend des Beschlusses zur Änderungsliste Ergebnishaushalt, laufende Nummer 2 (Anlage 4) eine Berücksichtigung der zusätzlich vorgesehenen 1,75 Stellen im Feuerwehrbereich berücksichtigt.
Für den Bereich der Bauaufsicht ergibt sich entsprechend des Beschlusses zu lfd. Nr. 5 der Änderungsliste eine Berücksichtigung von insgesamt 1,26 Stellen, wobei diese mit einem sogenannten kw-Vermerk versehen sind, welches bedeutet, dass sie automatisch zum Stellenplan 2024 entfallen werden, wenn nicht Prüfungen ergeben, dass eine weitere Erfordernis gegeben ist..
Unter Berücksichtigung vereinzelter Anpassungen bei den Stellenwertigkeiten als Folge abgeschlossener Bewertungsverfahren ergibt sich der beigefügte Stellenplan.
Die sich aus den Stellenplanänderungen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind, wie bereits geschildert, in den Änderungslisten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt berücksichtigt.
Zu Beschlussvorschlag 6.:
Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (Anlage 10 und 11):
Gegenüber den Seiten 435 bis 438 der Beratungsunterlagen haben sich Veränderungen der Gesamtübersicht ergeben. Wie bereits im Rahmen des Beschlussvorschlages zu 2. dargestellt, sind für 2021 für Ladestationen am Kreishaus I insgesamt 100.000 € ausgewiesen. Durch die Veränderungen zur Kreisschulbaukasse sind Veränderungen im Budget 8 vorhanden. Wie hinsichtlich des Finanzhaushaltes zum Bereich Finanzplanung 2022 bis 2024 erläutert wurde, sind zusätzliche Maßnahmen aufgenommen worden. Für das Jahr 2023 sind 50.000 € als Investitionszuschuss an das Frauenhaus Peine eingeplant worden. Für das Jahr 2024 sind 1.000.000 € für die weitere Entwicklung des Schulzentrums Ilsede vorgesehen.
Zu Beschlussvorschlag 7.:
Beteiligungsbericht:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsunterlagen lagen noch nicht alle geprüften Jahresabschlüsse 2019 der Beteiligungen des Landkreises Peine vor, so dass der Beteiligungsbericht 2020 noch nicht fertig gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich ist der Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2020 erstellt. Er wird mit Vorlage 2020/783 dem Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz sowie dem Kreisausschuss zur Kenntnis gebracht. Mit Mail vom 10.11.2020 wurde der Bericht allen Kreistagsabgeordneten in digitaler Version zugleitet. Vereinzelt erfolgte als Folge einer Anforderung die Übersendung eines ausgedruckten Exemplars.
Der Beteiligungsbericht wird gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 10 KomHKVO als Anlage zum Haushaltsplan 2020 aufgenommen.
Zu Beschlussvorschlag 8.:
Haushaltssatzung
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergibt sich die beigefügte Haushaltssatzung (Anlage 8). Soweit sich Abweichungen gegenüber den unter 1. bis 3. vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen ergeben, wirken sich diese entsprechend auf die Haushaltssatzung aus. Die Satzung ist sodann entsprechend anzupassen.
§ 1 der Haushaltssatzung - Haushaltsplan
Hier werden die Gesamtsummen von Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgewiesen. Die Werte finden sich im beigefügten Ausdruck des Budgets 0 (Anlage 6) wieder.
§ 2 der Haushaltssatzung - Kreditermächtigung
Im Rahmen der Planungsunterlagen werden nunmehr Kreditaufnahmen von 9.590.000 € vorgesehen (Seite 49 der Beratungsunterlagen). Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen unterliegt gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 3 der Haushaltssatzung - Verpflichtungsermächtigungen
Im Rahmen der Planungsunterlagen wurden Verpflichtungsermächtigungen von 32.815.200 € vorgesehen (Seite 49 der Beratungsunterlagen). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unterliegt gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 4 der Haushaltssatzung - Liquiditätskredite
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite verbleibt wie im Vorjahr bei 45 Mio. €. Zum Stichtag 31.12.2020 werden als Folge geschlossener Kreditverträge 27 Mio. € als Liquiditätskredit in der Jahresbilanz auszuweisen sein. Abzüglich des dann vorhandenen Kontenguthabens werden dann rechnerisch Kassenkrediten von etwa 20 Mio. € vorhanden sein. Unterjährig werden die Liquiditätskredite unter anderem als Folge von Auszahlungen für Investitionen steigen und dann zum Jahresende für alle ungedeckten investiven Auszahlungen in investive Kreditaufnahmen umgewandelt werden. Durch den Kassenkreditbetrag soll die Zahlungsfähigkeit bei möglichen Auszahlungsspitzen gesichert werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt unterhalb ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und bedarf damit gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG keiner Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 5 der Haushaltssatzung- Kreisumlage
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 110 und 111 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dazu sind die Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden, vorrangig aus Entgelten und sonstigen Finanzmitteln zu decken. Soweit diese Erträge nicht ausreichen, sind die Mittel im Rahmen des Solidarprinzips von der örtlichen Gemeinschaft über Steuern zu decken. Für Landkreise tritt an die Stelle der Steuern die Kreisumlage.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass für das Jahr 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 304 Mio. € vorgesehen sind. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, Erträge in Höhe von rund 215,5 Mio. €. Es besteht daher ein Finanzbedarf von rund 88,5 Mio. €, um den Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Tilgungsraten für investive Kredite zu decken sind. Nach den aktuellen Planungen werden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 294 Mio. € erwartet. Hinzu kommen die Tilgungsleistungen mit einem Wert von rund 9,5 Mio. €, so dass insgesamt ein Finanzbedarf von rund 303,5 Mio. € besteht. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der Kreisumlage, rund 211,5 Mio. € an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es besteht somit ein ungedeckter Finanzbedarf von rund 92 Mio. €. Hinzu kommen noch die Zahlungen, die zur Deckung der aufgelaufenen Liquiditätskredite von rund 20 Mio. € aufzubringen sind.
Insgesamt ist daher festzustellen, dass sich sowohl aus dem Ergebnishaushalt als auch aus dem Finanzhaushalt ein Finanzbedarf von über 88 Mio. € ergibt, der aus der örtlichen Gemeinschaft über Kreisumlage zu decken ist und damit den nach § 110 NKomVG geforderten Haushaltsausgleich sicherstellt.
Unter Berücksichtigung der Einnahmen der Gemeinden aus Realsteuer, Einkommensteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Schlüsselzuweisungen errechnet sich, wie bereits zu laufender Nr. 6 der Änderungsliste Ergebnishaushalt (Anlage 4) ausgeführt, bei Anwendung eines einheitlichen Umlagesatzes von 58,1 % ein Kreisumlagebetrag in Höhe von rund 91,7 Mio. €.
Bei Festsetzung der Höhe des Hebesatzes sind weiterhin folgende Gegebenheiten berücksichtigt.
Dem Landkreis Peine liegen derzeit keine Daten zu den Haushaltsplanungen der Stadt und der Gemeinden für 2021 vor. Der Stadt und den Gemeinden wurde Ende August/Anfang September 2020 angeboten, die Entwürfe der Kommunalaufsicht vorzulegen und ggf. ein Gespräch hinsichtlich der Haushaltsgenehmigungsverfahren vorzunehmen. Dieses Angebot wurde nicht angenommen. Zudem liegen bisher keine Jahresabschlüsse der Gemeinden für 2019 vor. Teilweise liegen geprüfte Jahresergebnisse nur bis 2013 und 2014 vor. Ein Vergleich mit den Jahresabschlüssen des Landkreises ist daher nicht möglich. Es muss demnach hilfsweise zur Schaffung von Vergleichsmöglichkeiten auf die Daten für 2020 zugegriffen werden. Dieses bietet sich an, da sich erfahrungsgemäß bei Ermittlung eines Verteilungsverhältnisses zwischen Jahren nur geringe Abweichungen ergeben.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass als Folge der Corona-Pandemie die Stadt und Gemeinden deutlich geringere Steuereinnahmen haben werden, als in den zurückliegenden Jahren. Für die Bemessung der Kreisumlage 2021 ist jedoch gem. § 9 NFAG das Steueraufkommen des Zeitraums 01.10.2019 bis 30.09.2020 heranzuziehen. Zeitversetzt werden daher Einnahmen berücksichtigt. Für 2021 kann dieses Berechnungsverfahren für Stadt und Gemeinden negativ sein. Ein Ausgleich ist zu erwarten, wenn Stadt und Gemeinden zukünftig wieder höhere Steuereinnahmen haben und diese erst ein Jahr später bei der Kreisumlage berücksichtigt werden. Dieser zeitliche Versatz ist aber gesetzlich bedingt und kann nicht durch Anpassung von Hebesätzen korrigiert werden.
Wie bereits ausgeführt, haben Stadt Peine und Gemeinden noch Rückstände bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. Damit fehlen verlässliche Daten, welche nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen sich in den Ergebnisrechnungen wiederfinden. Für einen Vergleich sind daher die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besser geeignet. In Ermangelung der Planwerte 2021 von Stadt und Gemeinden werden daher zum Vergleich die Ansätze 2020 berücksichtigt. Hier liegen die Auszahlungen des Landkreises im Jahre 2020 bei 279 Mio. € und bei Stadt und Gemeinden bei 244 Mio. €, so dass sich ein Anteil des Landkreises Peine von über 53 % an den Gesamtauszahlungen errechnet.
Die Gemeinden haben für den Bemessungszeitraum der Kreisumlage 2021 rund 177 Mio. € an berücksichtigungsfähigen Erträgen. 53 % der Erträge entsprächen rund 93,7 Mio. €. Die berechnete Kreisumlage von rund 91,7 Mio. € liegt demnach unter dem denkbaren prozentualen Aufteilungsanspruch.
Es ist demnach nicht zu erkennen, dass die erhobene Kreisumlage unter Berücksichtigung des Verhältnisses der für die Einwohnerinnen und Einwohner erbrachten Leistungen unverhältnismäßig wäre.
Der Stadt Peine und den Gemeinden wurde mit Schreiben vom 07.10.2020 (Anlage 9) der Haushaltsplanentwurf des Landkreises Peine zugeleitet. Gleichzeitig wurde die Anhörung zur Höhe der Kreisumlage eingeleitet. Die Abgabe einer Stellungnahme wurde erbeten. Eine schriftliche Stellungnahme ist bis zum 02.12.2020 nicht eingegangen.
Am 01.12.2020 erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung mit der Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeistern die mündliche Anhörung. Seitens der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern wurde erklärt, dass die Kreisumlage 2021 akzeptiert wird, ab 2022 jedoch eine Entlastung der Kommunen erwartet wird.
Der Landkreis Peine erbringt seine Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Peine und der Gemeinden des Landkreises. Der Umfang der Aufgabenwahrnehmung wird über den Produkthaushalt und die darin dargestellten Ziele, Leistungsumfänge und Ressourcenbedarfe durch den Kreistag des Landkreises Peine beschlossen. Damit hat der Landkreis Peine gemäß § 111 Abs. 5 NKomVG die zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigten Finanzmittel zu beschaffen und dabei insbesondere den ungedeckten Finanzbedarf über Kreisumlage sicherzustellen. Wie bereits ausgeführt, liegen jedoch geprüfte Jahresabschlüsse nur zum Teil vor. Die tatsächliche Lage der Gemeinden kann daher wegen fehlender Rechnungsergebnisse und Bilanzen nur bedingt beurteilt werden. Es müssen daher hilfsweise andere Aspekte berücksichtigt werden.
Eine Auswertung der Ergebnisse der Jahre 2012 bis 2019 hat im Bereich der Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben, dass seitens Stadt und Gemeinden in den genannten Jahren deutliche Verbesserungen gegenüber der Planung vorgelegen haben. Erfahrungsgemäß liegen ähnliche Abweichungen bei Abgleich der Planzahlen und Ergebnisse der Ergebnishaushalte vor.
Hinsichtlich der bestehenden Liquiditätskredite liegen auch keine aktuellen Daten oder Prognosen der Stadt und Gemeinden vor. Mit Stichtag 31.12.2019 verzeichneten jedoch lediglich die Gemeinden Hohenhameln und Wendeburg Liquiditätskredite.
Aus der nachstehenden Gegenüberstellung sind die Planwerte und Ergebnisse bzw. teilweise vorläufigen Ergebnisse 2012 bis 2019 im Saldo laufende Verwaltungstätigkeit, die Liquiditätskredite am 31.12.2019 und der Stand der geprüften Jahresabschlüsse ersichtlich:
Demzufolge ist festzustellen, dass seitens Stadt und Gemeinden, wie auch beim Landkreis Peine, deutliche Verbesserungen gegenüber der Planung eingetreten sind. In den Jahren bis 2019 haben Stadt und Gemeinden in Summe keinen negativen Wert bei den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen.
Auch der Landkreis Peine hat in dem genannten Zeitraum Verbesserungen erzielt, die erforderlich waren, um die Tilgungsleistungen für investive Kredite leisten zu können und zusätzlich Liquiditätskredite reduzieren zu können.
Ein Vergleich von investiven Kreditbeständen ist in Ermangelung geprüfter Jahresabschlüsse und Bilanzen nicht möglich.
Insgesamt ist daher nicht zu erkennen, dass die Höhe des Kreisumlagehebesatzes offensichtlich die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben hindert und daher als zu hoch erachtet werden muss.
§ 6 der Haushaltssatzung- Kreisschulbaukasse
Der Beitrag zur Kreisschulbaukasse hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert, da nach Feststellung der offiziellen Zahlen der Grundschülerinnen und -schüler unter Berücksichtigung eines entfallenden Kredites für die IGS in Peine nur noch ein Betrag von 33 € statt bisher 45 € als Beitrag pro Schülerin bzw. Schüler zu entrichten ist. Seitens des Landkreises reduziert sich daher der Beitrag auf 22 €, bei den Gemeinden auf 11 €.
§ 7 der Haushaltssatzung- Unerheblichkeit nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Der Betrag, bis zu dem Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich angesehen werden und damit der Entscheidung des Landrates unterliegen, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
§ 8 der Haushaltssatzung- Unerheblichkeit nach § 12 KomHKVO
Der Betrag, bis zu dem Investitionen als unerheblich gelten, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Ziele / Wirkungen:
Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt. Darüber
hinaus soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine gesichert werden.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.
Schlussfolgerung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen sind wie vorgelegt zu
beschließen.
- Anlage 1 – Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2020
- Anlage 2 – Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.11.2020
- Anlage 3 – Antrag Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.11.2020
- Anlage 4 – Änderungsliste Ergebnishaushalt
- Anlage 5 – Änderungsliste Finanzhaushalt
- Anlage 6 – Budget 0
- Anlage 7 – Stellenplan
- Anlage 8 – Haushaltssatzung
- Anlage 9 – Anschreiben Anhörung
- Anlage 10 – Einzahlungen Investitionstätigkeit
- Anlage 11 – Auszahlungen Investitionstätigkeit
- Anlage 12 – Entwicklung Kreisschulbaukasse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Antrag Kreistagsfraktion B90-DieGrünen- Klimaschutz durch Naturschutz (589 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Antrag Kreistagsfraktion B90-Die Grünen - Ladestationen für Elektrofahrzeuge (618 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Antrag Kreistagsfraktion B90-DieGrünen - Radwegekonzept-Radverkehrskonzept (914 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Änderungsliste Ergebnishaushalt (444 KB) | ||||
5 | Anlage 5 - Änderungsliste Finanzhaushalt (453 KB) | ||||
6 | Anlage 6 - Gesamtbudget 0 (202 KB) | ||||
7 | Anlage 7 - Stellenplan 2021 (370 KB) | ||||
8 | Anlage 8 - Haushaltssatzung (174 KB) | ||||
9 | Anlage 9 - Anhörung Gemeinden (1176 KB) | ||||
10 | Anlage 10 - Einzahlungen Investitionsprogramm (194 KB) | ||||
11 | Anlage 11 - Auszahlungen Investitionsprogramm (524 KB) | ||||
12 | Anlage 12 - Entwicklung Kreisschulbaukasse (108 KB) |