Inhalt

Vorlage - 2020/794  

Betreff: Kommunalwahl 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
16.12.2020 
23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Wahlbereichsvarianten  
Anlage 2 - Hinweis zur Rechtsprechung bzgl. der Einteilung der Wahlbereiche  
Anlage 3 - Antrag zu Kommunalwahlen 2021  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Für die Kreiswahl am 12.09.2021 werden die folgenden Wahlbereiche festgelegt

Wahlbereich I: Edemissen/Wendeburg

Wahlbereich II:Ilsede/Hohenhameln

Wahlbereich III: Lengede/Vechelde

Wahlbereich IV: Peine-West

Wahlbereich V: Peine-Ost

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Verordnung vom 31.10.2020 hat die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen und die Wahlen der Hauptver-waltungsbeamten einheitlich am 12.09.2021 stattfinden.

 

Die Kreiswahl wird in Wahlbereichen durchgeführt (§ 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG). Der Kreistag bestimmt die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Wahltag bestimmt worden ist und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststeht.

 

Stichtag für die maßgebende Einwohnerzahl ist gemäß § 52 NKWG in Verbindung mit § 177 NKomVG der 30.06.2020. Demnach zählen zum Landkreis Peine 135.181 Einwohner. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten beträgt damit im Landkreis Peine 50 (§ 46 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG), sodass die Anzahl der Wahlbereiche zwischen 4 und 8 liegt (§ 7 Abs. 4 NKWG).

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kreis-wahl sollen die Grenzen der Gemeinden eingehalten werden (§ 7 Abs. 6 NKWG).

 

Bei der Feststellung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl eines Wahlbereichs ist die für die Wahl von der Landesstatistikbehörde ermittelte Einwohnerzahl maßgebend. Da amtliche Einwohnerzahlen für Gemeindeteile nicht ermittelt werden, muss für die Ermittlung der für den Größenvergleich der Wahlbereiche erforderlichen Bevölkerungszahl auf die gemeindeeigene Statistik zurückgegriffen werden, auch wenn diese mit der amtlichen Statistik nicht völlig übereinstimmen sollte. Dies führt zu einer geringen Abweichung der Einwohnerzahlen der Stadt Peine.

 

In der Anlage sind mehrere Varianten einer Aufteilung der Kreiswahlbereiche dargestellt. Letztlich ist nur eine Aufteilung auf 5 Wahlbereiche möglich. Bei einer Aufteilung auf 4, 6 oder 7 Wahlbereiche können die örtlichen Verhältnisse bzw. Gemeindegrenzen nicht eingehalten werden, wenn man die Toleranz von plus/minus 25 Prozent einhält, sodass diese Varianten der Wahlbereichseinteilung nicht möglich sind.

 

Insofern ist eine Aufteilung mit den folgenden Wahlbereichen notwendig:

Wahlbereich I: Edemissen/Wendeburg

Wahlbereich II: Lengede/Vechelde

Wahlbereich III: Ilsede/Hohenhameln

Wahlbereich IV / V: Stadt Peine

 

Bei der Aufteilung der Stadt Peine wären die in der Anlage dargestellten Varianten 1 und 2 möglich. In der Anzahl der Einwohner/innen und Einwohner unterscheiden sie sich nur gering.

 

Seitens der Verwaltung wird die Aufteilung in den Wahlbereich IV Peine-West und Wahlbe-reich V Peine-Ost entsprechend der Variante 1 vorgeschlagen. So besteht weiterhin die Auf-teilung der Wahlbereiche wie zur Kommunalwahl 2016.

 

 

In Bezug auf den Antrag der Kreistagsfraktion Peiner Bürgergemeinschaft/Piraten (jetzt Freie Wähler Peiner Land-Peiner Bürgergemeinschaft/Piraten) vom 21.09.2020 (Anlage 3) wird folgendes ausgeführt:

 

Zur Erreichung identischer Wahlbereiche bittet die Kreistagsfraktion FW-PB/Piraten um Abstimmung mit der Stadt Peine. Die Stadt Peine wird aufgrund der Erhöhung der Einwohner (50.062 zum 30.06.2020) für die folgende Wahlperiode 42 Ratsfrauen und Ratsherren wählen (§ 46 Abs. 1 NKomVG). Somit werden mindestens 3 und höchsten 6 Wahlbereiche gebildet. Die bisherige Aufteilung in 2 Wahlbereiche ist damit nicht mehr möglich. Eine identische Aufteilung der Wahlbereiche kann wie bereits dargestellt nicht erfolgen, da für die Kreiswahl eine Bildung von 7 Wahlbereichen nicht zulässig ist.

 

Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass die Kreiswahlleitung keinen Einfluss auf die Einteilung der Wahlbereiche der Stadt Peine nehmen kann.

 

In Bezug auf die Einteilung der Kreiswahlbereiche 2016 ist festzustellen, dass für den Wahlbereich IV Peine-West 2 KTA aus der Kernstadt und 3 KTA aus den Ortschaften gewählt wurden. Für den Wahlbereich V Peine-Ost sind 4 KTA aus der Kernstadt und 5 KTA aus den Ortschaften vertreten. Für den Kreistag kann insofern eine Benachteiligung der Vertreter der Kernstadt nicht festgestellt werden, sodass eine Änderung der Kreiswahlbereiche für die Stadt Peine nicht erfolgen muss.

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch eine möglichst gleichmäßige Anzahl von Wahlberechtigten pro Wahlbereich soll eine möglichst gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Sitze auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erfolgen.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind im Produkt 12101 – Wahlen – des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesen.

 

Schlussfolgerung:

Durch die gewählte Einteilung wird die größtmögliche Erreichung des dargestellten Zieles erreicht.

 

 

 

 


Anlage 1 – Wahlbereichsvarianten Kommunalwahl 2021

Anlage 2 – Hinweis zur Rechtssprechung bzgl. der Einteilung der wahlbereiche

Anlage 3 – Antrag Kreistagsfraktion PB/Piraten (jetzt FW-PB/Piraten) vom 21.09.2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Wahlbereichsvarianten (1436 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Hinweis zur Rechtsprechung bzgl. der Einteilung der Wahlbereiche (230 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Antrag zu Kommunalwahlen 2021 (3300 KB)