Vorlage - 2020/791
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Der Klinikum Peine gGmbH werden die im Rahmen der Corona-Pandemie angeschafften medizinischen Geräte zur unentgeltlichen Übertragung angeboten. Die Restbuchwerte werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 in vollem Umfang abgeschrieben.
Inhaltsbeschreibung:
Im Rahmen der Corona-Pandemie und des zum gleichen Zeitpunkt eingeleiteten Insolvenz-verfahrens über die Klinikum Peine gGmbH wurden außerplanmäßig zur Sicherung der intensivmedizinischen Betreuung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Am 25.03.2020 wurden für die Beschaffung eines mobilen Röntgengeräts durch den Landrat die erforderlichen Finanzmittel genehmigt. Am 26.03.2020 wurden für die Beschaffung von mobilen Beatmungsgeräten durch den Landrat die erforderlichen Finanzmittel genehmigt. Es wird diesbezüglich auf die Informationsvorlage 2020/782 verwiesen.
Auf Basis der Vorlage 2020/628 wurden mittels Umlaufbeschluss vom 27.03.2020 für zukünftig erforderliche Beschaffungen Finanzmittel von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt.
Aus diesen Ermächtigungen wurden folgende Anschaffungen getätigt:
-15 Beatmungsgeräte
-1 mobiles Röntgengerät
-1 Intensivbeatmungsgerät SynoVent
-3 Intensiv Respiratoren
-6 Mindray SV 300 Beatmungsgeräte
-1 mobiles Röntgengerät
-Zusatzausstattung Mindray
-10 Infusomaten und -ständer
-10 Absaugpumpen
Die Anschaffungen hatten insgesamt einen Anschaffungswert in Höhe von. 390.070,72 €. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens wurden sie mittels geschlossenen Leihverträgen unentgeltlich der Klinikum Peine gGmbH überlassen. So konnte gewährleistet werden, dass die Geräte nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen sind.
Nachdem nunmehr die Klinikum Peine gGmbH von Landkreis und Stadt Peine übernommen worden ist, ist zu entscheiden, wie mit den Gerätschaften verfahren wird, die für den Landkreis Peine als Verwaltungseinheit keiner Nutzungsmöglichkeit unterliegen.
Es wird daher empfohlen, die Gerätschaften der Klinikum Peine gGmbH unentgeltlich zu übertragen. Durch die Stellung des Landkreises Peine als Gesellschafter des Klinikums ist gesichert, dass die Geräte auch zukünftig im Krisenfall zu Gunsten der Bevölkerung des Landkreises Peine genutzt werden.
Im Rahmen der Übertragung der Gerätschaften wird der Jahresabschluss 2020 des Landkreises Peine mit dem Anschaffungswert als einmalige Abschreibung belastet werden. Bei der Klinikum Peine gGmbH wird die Übertragung zu einer Steigerung des Anlagevermögens und damit Bilanzwertes führen.
Da es sich bei dieser Übertragung um die Verfügung über Vermögen des Landkreises handelt, ist gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer14 NKomVG die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.
Ziele / Wirkungen:
Durch die unentgeltliche Übertragung soll sowohl die wirtschaftliche Stabilität der Klinikum Peine gGmbH wie auch die intensivmedizinische Betreuung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine gesichert werden.
Ressourceneinsatz:
Die Abschreibungen im Umfang von rund 390.000 € können im Vollzug des Haushaltsjahres 2020 gedeckt werden.
Schlussfolgerung:
Gründe, die gegen eine Übertragung der Gerätschaften an die von Stadt und Landkreis geführte Gesellschaft sprechen, sind nicht ersichtlich.
---