Vorlage - 2020/785
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Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | Zu a) ja
| Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Der Verschiebung von Deckungsmitteln im Finanzhaushalt in Höhe von 4.304,05 €
bzw. 926.376,27 € aus dem Budget 2 in die Budgets 5 und 8 wird zugestimmt.
b) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.
c)Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Inhaltsbeschreibung:
Zu a)
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wurde festgestellt, dass die Finanzrechnung der Budgets 5 (Landrat) und 8 (Allgemeine Finanzierungsmittel) gegenüber der Gesamtermächtigungen Abweichungen ausweisen, so dass Budgetüberschreitungen im Umfang von 4.304,05 € bzw. 926.376,27 € eingetreten sind. Die Zuständigkeit zur Genehmigung der erforderlichen Deckungsmittelverschiebungen liegt beim Kreistag.
Im Bereich der Finanzrechnung setzen sich die Budgets aus der Gesamtheit der Haushaltsansätze und der gebildeten Haushaltsreste, unabhängig von der Zuordnung zu Einzahlungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit inkl. Kredittilgungsraten zusammen.
Im Bereich des Budgets 5 ist eine minimale Überschreitung in Höhe von 4.304,05 € zu verzeichnen. Diese Überschreitung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Referat 1 eingeplante Investitionszuschüsse für die Breitbandverkabelung nicht mehr in 2019 eingegangen sind. So wurde das dort vorhandene Teilbudget um rund 130.000 € überschritten. Maßnahmen, der Budgetüberschreitung entgegen zu wirken, konnten nicht mehr ergriffen werden, da die Tatsache, dass entgegen den Ankündigungen doch keine Zahlungen erfolgen, erst nach Weihnachten 2019 vom Bund mitgeteilt worden sind. Die Zahlungen sind erst im Februar 2020 eingegangen.
Anders gestaltet sich die Situation im Budget 8. In diesem Budget werden als Folge des Gesamtdeckungsprinzips die Kreditaufnahmen gebucht, die zur Finanzierung aller investiven Maßnahmen benötigt werden. Soweit in anderen Budgets investive Auszahlungen nicht geleistet werden, führt dieses dort zu Budgetverbesserungen. Die dadurch fehlenden Krediteinzahlungen führen jedoch im Budget 8 zu einer Budgetüberschreitung. Aus Budget 8 heraus sind aber die Auszahlungen für Kredittilgungen zu finanzieren. In 2019 haben sich daher die geringen Auszahlungen im Bereich der Fachdienste 25 und 27 derart ausgewirkt, dass im Budget 8 die Finanzeinzahlungen gefehlt haben, so dass sich hier eine Budgetüberschreitung ergeben hat.
Da sowohl im Budget 5 als auch im Budget 8 die Auswirkungen auf die fehlenden investiven Einzahlungen zurückzuführen sind, erfolgt eine Deckung über das Budget 2, da hier die höchsten investiven Ansätze vorhanden sind. Negative Auswirkungen auf die Maßnahmen des Budgets 2 entstehen dadurch nicht.
Zu b)
Der beigefügte Jahresabschluss 2019 weist in der Ergebnisrechnung ein positives Ergebnis in Höhe von rund 5,5 Mio. € aus. Damit liegt gegenüber der Planung aus dem Haushalt eine Verbesserung in Höhe von etwa 5,4 Mio. € vor. In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit rund 13,7 Mio. € und liegt damit um rund 8,3 Mio. € über der Planung aus dem Haushalt. Die Tilgungsleistungen in Höhe von rund 5,4 Mio. € konnten damit erbracht werden. Daneben konnte erneut eine deutliche Reduzierung der Liquiditätskredite erfolgen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im beigefügten Prüfbericht vom 30.10.2020 im Verhältnis zu den Gesamtbuchungen wenige Fehler festgestellt. Auf diese Feststellungen wird in der Stellungnahme vom 03.11.2020 eingegangen. Berechtigte Feststellungen werden im Jahr 2020 korrigiert oder sind bereits während der Prüfung in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt korrigiert worden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat zudem mit Bericht vom 06.03.2020 über die vorgenommene Belegprüfung für das Jahr 2019 aus dem Monat September 2019 berichtet. Auch hier sind wenige geringfügige Feststellungen getroffen worden. Der Bericht sowie die hiesige Stellungnahme vom 02.11.2020 sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Zu c)
Sowohl im Rahmen der Belegprüfung 2019 als auch im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 sind im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtbuchungen nur wenige Fehler festgestellt worden. Das Jahresergebnis weist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Planung aus. Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen könnten, sind daher nicht ersichtlich.
Ziele / Wirkungen:
Alle Organisationseinheiten des Landkreises sind über die Feststellungen informiert worden, so dass zukünftige Fehler minimiert werden können und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung weiter gesteigert wird.
Ressourceneinsatz:
Ein zusätzlicher Einsatz von Ressourcen ist hierfür nicht erforderlich.
Schlussfolgerung:
Da keine nennenswerten Fehler vorhanden sind und alle Maßnahmen ergriffen worden sind, zukünftige Fehler zu vermeiden, kann eine Entlastung des Landrates erfolgen.
- Jahresabschluss 2019 vom 24.07.2020
- Prüfbericht des RPA vom 30.10.2020
- Stellungnahme vom 03.11.2020 zum Prüfbericht RPA
- Prüfbericht des RPA zur Belegprüfung vom 06.03.2020
- Stellungnahme vom 02.11.2020 zum Bericht Belegprüfung des RPA
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss 2019 (4035 KB) | ||||
2 | RPA-Bericht Abschluss 2019 (697 KB) | ||||
3 | Stellungnahme RPA-Prüfbericht Abschluss 2019 (2629 KB) | ||||
4 | Zwischenbericht Belegprüfung (640 KB) | ||||
5 | Stellungnahme Zwischenbericht Belegprüfung 2019 (392 KB) |