Inhalt

Vorlage - 2020/783  

Betreff: Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Menzel, Svenja
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
30.11.2020 
14. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2020  


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 151 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Beteiligung daran sowie über ihre kommunalen Anstalten zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Die Einsicht in diesen Bericht ist jeder Person gestattet. Auf die Möglichkeit dazu ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Gemäß § 136 Abs. 1 NKomVG dürfen Unternehmen von einem Landkreis nur errichtet, übernommen oder wesentlich erweitert werden, wenn und soweit

  • der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
  • das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit,
  • und zum voraussichtlichen Bedarf des Landkreises steht,
  • der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

 

Der Beteiligungsbericht enthält Daten zu den vorhandenen Beteiligungen des Landkreises, insbesondere die Informationen über den Unternehmenszweck, die Besetzung der Organe, wirtschaftliche Daten durch Darstellung der Jahresabschlüsse 2019, mögliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt und Auszüge aus den Lageberichten zu den kommenden Wirtschaftsjahren.

 

Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 10 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) Bestandteil des Haushaltsplanes und wird mit diesem vom

Kreistag beschlossen. Aufgrund der Wichtigkeit des Beteiligungsberichtes wird er zusätzlich mit dieser Vorlage zur Kenntnis gebracht.

 

Der Bericht steht im Kreistagsinformationssystem ALLRIS zur Verfügung. Bei Bedarf kann der Bericht auch als Druckexemplar zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Entfällt.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

Entfällt.
 

 


 - Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht 2020 (4056 KB)