Inhalt

Vorlage - 2020/782  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020
a) Anschaffung eines mobilen Röntgengerätes für 11.950 € zzgl. Umsatzsteuer
b) Anschaffung von Notfallbeatmungsgeräten für 23.251,65 € inkl. Umsatzsteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Menzel, Svenja
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Kenntnisnahme
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
16.12.2020 
23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

a)      Der Landrat hat der außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung eines mobilen Röntgengerätes für 11.950 € zzgl. Umsatzsteuer für das Klinikum Peine zugestimmt. Die in der Haushaltssatzung festgelegte Wertgrenze von 100.000 € wird in diesem Einzelfall unterschritten.

 

b)      Der Landrat hat der außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung von Notfallbeatmungsgeräten für 23.251,65 € inkl. Umsatzsteuer für das Klinikum Peine zugestimmt. Die in der Haushaltssatzung festgelegte Wertgrenze von 100.000 € wird in diesem Einzelfall unterschritten.

 

Nachdem nunmehr die Klinikum Peine gGmbH von Landkreis und Stadt Peine übernommen worden ist, wird in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Klinikums geprüft werden, ob eine Übertragung der Gerätschaften in das Eigentum des Klinikums erfolgen soll. Dieses könnte ggf. in Höhe der Restbuchwerte sodann zu entsprechenden Abschreibungen in der Haushaltsrechnung des Jahres 2020 führen.

 

Ziele / Wirkungen:

Als Folge des laufenden Insolvenzverfahrens war das Klinikum Peine nicht in der Lage, benötigte Gerätschaften zu erwerben. Dadurch waren der Sicherstellungsauftrag der Krankenhausversorgung und die Behandlung von Corona-Patienten gefährdet. Die beschriebenen Unterstützungsleistungen des Landkreises waren erforderlich, um die Gefährdung zu vermeiden.

 

Ressourceneinsatz:

Investive Auszahlungen sind durch die zunehmenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens in geringerem Umfang zu erwarten. Die für diese nicht eingeplanten Auszahlungen notwendigen Mittel werden daher innerhalb des Kreishaushaltes gedeckt werden können.

 

Schlussfolgerung:

Die oben beschriebenen außerplanmäßigen Auszahlungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Zustimmung des Landrates war notwendig.
 

 


---