Vorlage - 2020/772
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 29, Ziffern 3.1 bis 3.3 und 3.6 bis 3.7) und dem Doppischen Produkthaushalt 2021 für die Dezernatsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (Seiten 259 bis 332 und 369 bis 386), zuzustimmen.
Inhaltsbeschreibung:
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2019.
Neben dem Rechnungsergebnis 2019, den Planansätzen 2020 und den Daten des Planjahres 2021 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2022 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2023 und 2024 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 256 bis 258.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales steigt das Budget um ca. 1,4 Mio. € an. Insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz wird ein höherer Zuschussbedarf erwartet. Durch den Anstieg der Verfahren im Rahmen der Eingliederungshilfe wurde eine zusätzliche Stelle im Stellenplan eingestellt.
Die Entgelte für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten. Hier wird für 2021 von Mehrkosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € ausgegangen, denen allerdings entsprechend höhere Landeserstattungen im Produkt 3110 gegenüber stehen.
Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%. Aufgrund des in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Fallaufkommens wurden auch hier 2 zusätzliche Stellenanteile im Stellenplan aufgenommen.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben sich die Fallzahlen in etwa auf dem Vorkrisenniveau von 2014 stabilisiert.
Wie im Vorjahr werden 8 Sozialarbeiterstellen bei der Stadt Peine und den Gemeinden zur Hälfte bezuschusst. Der Kreissportbund und Caritasverband erhalten ebenfalls eine Teilfinanzierung von je 1 Stelle für die Migrationsarbeit. Als Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Peine und die Gemeinden sind nur noch 242.000,- € vorgesehen.
Höhere Zuschüsse erhalten das Frauenhaus, das Diakonische Werk (Projekt „Stabilisierungsgruppen“) und der Paritätische für das Projekt „Jungregio“.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Im Produkthaushaltsentwurf 2021 für den Fachdienst Arbeit wird mit 4.700 Bedarfsgemeinschaften (2020: 5.000) im Jahresmittel gerechnet.
Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 6,5 Mio. € für das jährliche Budget des Jobcenters prägend.
Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Vorjahr allerdings um ca. 5,8 Mio. € reduziert, weil die Bundeserstattung um 25% angehoben wurde.
Die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft beträgt für die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem, ab Oktober 2015 erstmals SGB II- Leistungsberechtigten anerkannten Asylsuchenden, weiterhin 100%.
Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend angepasst.
Beim Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wird der Zuschussbedarf für das Jahr 2021 gegenüber 2020 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen ca. 0,8 Mio. € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Stellenplan des FD 35 wurden eine zusätzliche Stelle für die Hygieneüberwachung und 0,36 Stellenanteile für den amtsärztlichen Dienst aufgenommen. Die Hebammenzentrale wird ab 2021 in einem eigenen Produkt (41405) geführt.
Im Jahresverlauf 2021 könnten sich noch weitere Auswirkungen in Form zusätzlicher Stellen durch den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ ergeben. Diese sind aktuell noch nicht berücksichtigt.
Ziele / Wirkungen:
Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.
Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.
FD 32 – Soziales Zuschüsse 2021
FD 35 – Gesundheitsamt Zuschüsse 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FD 32 Zuschüsse 2021 (13 KB) | (56 KB) | |||
2 | FD 35 Zuschüsse 2021 (11 KB) | (43 KB) |