Vorlage - 2020/758
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 120.100,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Für den Fachdienst Ordnungswesen werden zusätzlich zu der mit dem Budgetplan 2021 erstellten Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2021 im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale (Produkt 12610, Brandschutzmaßnahmen)
a) 0,75 Stelle Brandschutzprüfer (Dipl.-Ing FH) nach Entgeltgruppe 11 und
b) 1,00 Stelle Gerätewart nach Entgeltgruppe 8
geschaffen.
Inhaltsbeschreibung:
Das bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Auftrag gegebene Gutachten über eine Organisationsuntersuchung im Fachdienst Ordnungswesen konnte erst abgeschlossen werden, nachdem der Verwaltungsentwurf für den Stellenplan 2021 erstellt und in die politische Beratung gegeben wurde.
Im Ergebnis ergibt sich aus dem Gutachten der KGSt im Rahmen der Stellenbedarfsbemessung ein Mehrbedarf im Bereich des Brandschutzes entsprechend dem Beschlussvorschlag.
Zu a) Beim vorbeugenden Brandschutz (einschl. Leitung der Brandschutzdienststelle) sieht die KGSt einen Mehrbedarf für brandschutztechnische Stellungnahmen, Brandverhütungsschauen und -nachschauen von 0,75 Stelle. Der zusätzliche Bedarf hat sich auch im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bereits herauskristallisiert und wird nun bestätigt. Die hohe Zahl an Verfahren von Stellungnahmen, Bauanträgen, Mitwirkungen, Beratungen etc. macht deutlich, dass die vorhandenen Stellenressourcen nicht auskömmlich sind. Es liegt bereits ein hoher Nachholbedarf im Bereich der wiederkehrenden Prüfungen / Sonderbauten vor.
Zu b)
Im Bereich der Aufgaben der Feuerwehrtechnischen Zentrale entwickeln sich die Aufgabenvielfalt und -Intensität permanent nach oben.
Allein im Bereich Atemschutz und Digitalfunk ist das Arbeitsaufkommen durch immer mehr Prüfungsaufträge auch im Rahmen von verschärften Vorgaben derart angestiegen, dass das vorhandene Personal mit der zeitgerechten Erledigung der insbesondere durch die Gemeinden beauftragten Aufgaben hiermit überfordert ist. In beiden Bereichen werden die zulässigen Mehrstunden trotz der bereits existierenden Überstunden-Rufbereitschaft, die regelmäßig ausbezahlt werden, stets überschritten. In der Vergangenheit haben sich wiederholt Überlastungssituationen abgezeichnet, die nun auch ein entsprechendes Ergebnis in der Stellenbemessung durch das KGSt-Gutachten finden.
Durch eine weitere Planstelle für einen/eine Geräte-Wart/in mit diesen beiden Aufgaben-Schwerpunkten kann der akute Aufgabenzuwachs kompensiert werden. Hierzu ist ein Grundbesitz an technischem Fachwissen und vor allem fachliche Fortbildungen erforderlich, das gerade im Bereich des Digitalfunkes und der damit verbundenen Funktionalität der kritischen Infrastruktur unerlässlich ist.
Ziele / Wirkungen: Entfällt.
Ressourceneinsatz: Entfällt.
Schlussfolgerung: Entfällt.
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