Vorlage - 2020/734
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Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der im Jahre 2019 im Betrieb gewerblicher Art Bäder erzielte Gewinn verbleibt in der Bilanz des Betriebes.
Inhaltsbeschreibung:
Der Landkreis Peine hat vor über 20 Jahren die vorhandenen Aktienanteile an der AVACON AG aus steuerlichen Gründen in einen sogenannten BgA Bäder eingebracht. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die beiden Hallenbäder in Ilsede und Vechelde noch der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Es wurden dadurch Eintrittsgelder generiert. Insgesamt wiesen die Bäder jedoch jährlich Defizite aus. Da auf die Dividendenzahlungen Körperschaftssteuer zu entrichten war, wurde rechtmäßig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Aktienvermögen in dem Betrieb einzulagern und so die Verluste des Bäderbetriebs mit den Gewinnen aus den Dividendenzahlungen zu verrechnen.
Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten hat sich für 2019 ein Bilanzgewinn von rund 907.000 € ergeben. Ausgehend von diesem Wert sind Steuern zu entrichten gewesen. Ohne die Einbindung der Aktien in den Bäderbetrieb wären höhere Steuern zu entrichten gewesen.
Als Folge eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 28.01.2019 führt dieser Bilanzgewinn nicht zu Steuerzahlungen der Trägerkörperschaft, wenn mittels Beschluss der Vertretung von einer fiktiven Gewinnausschüttung abgesehen wird und der Gewinn in dem Betrieb verbleibt.
Ein Verbleib des Gewinns im Betrieb ist aus steuerrechtlicher Sicht für den Landkreis Peine positiv. Es wird jedoch ständig überwacht, ob steuerrechtliche Veränderungen absehbar sind, so dass eine Änderung der Verfahrensweise erforderlich werden kann.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Maßnahmen soll der gesetzlichen Verpflichtung, die kommunalen Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, Rechnung getragen werden.
Ressourceneinsatz:
Durch den Beschluss selbst erfolgt kein Ressourceneinsatz. Soweit der Beschluss nicht gefasst würde, wären Steuern auf die Gewinnausschüttung zu entrichten, so dass dann ein Ressourceneinsatz erforderlich würde.
Schlussfolgerung:
Die dargestellte Maßnahme ist erforderlich, um die vorhandenen Finanzmittel des Landkreises sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
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