Vorlage - 2020/727
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 2.460,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine wird in der Fassung des Entwurfs vom 10. September 2020 (Anlage zu dieser Vorlage) beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Auf die Vorlage 2020/673 wird verwiesen. Aufgrund der Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales vom 29. Juni 2020 wurde der Satzungsentwurf an folgenden Stellen geändert:
- § 1 b wurde neu formuliert und um die Mitwirkung bei Baumaßnahmen erweitert.
- Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wird auf elf erhöht (bisher neun). Statt bisher drei Ersatzmitglieder können bis zu elf Ersatzmitglieder benannt werden. Beides ist geregelt in § 3.
- Der Beginn der ersten Amtszeit wurde auf den 1. April 2021 verlegt, weil aufgrund des Beratungsverlaufs der 1. Januar 2021 inzwischen nicht mehr realisiert werden kann.
Unverändert bleibt § 5 Abs. 2, wonach für die Teilnahme an den Sitzungen des Beirates das in der jeweils geltenden Satzung des Landkreises Peine festgelegte Sitzungsgeld gezahlt wird. Aktuell sind das 25 Euro pro Sitzung, geregelt in der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete und sonstige Ausschussmitglieder. In dieser Satzung müsste auch, wenn gewünscht, eine generelle Regelung getroffen werden, ob an Teilnehmer/innen mit Behinderung ein erhöhtes Sitzungsgeld gezahlt werden soll. Denn eine solche Regelung dürfte nicht nur für Sitzungen des Behindertenbeirates gelten, sondern müsste auch dann gelten, wenn Teilnehmer/innen an anderen Sitzungen behinderungsbedingt einen höheren Aufwand haben.
Ebenfalls unverändert bleibt § 6 Abs. 3. Demnach wird eine Person aus dem Behindertenbeirat auch zu Sitzungen anderer Fachausschüsse des Kreistages eingeladen und kann mit beratender Stimme teilnehmen, wenn Themen behandelt werden, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren. Angeregt wurde, jeweils im Vorfeld mit dem Behindertenbeirat zu klären, ob die Voraussetzung für eine Einladung vorliegt. Das erscheint aufgrund der Vielzahl von Sitzungen jedoch wenig praktikabel und es sollte deshalb bei der Einladung zu einer Sitzung durch die Verwaltung entschieden werden, ob es entsprechende Themen gibt, aufgrund derer eine Einladung des Behindertenbeirates erfolgt
Prävention:
Durch den neu zu bildenden Behindertenbeirat des Landkreises Peine erhalten die Menschen mit Behinderung ihre gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung, so dass ihre Belange zukünftig noch besser gehört und berücksichtigt werden können.
Ziele / Wirkungen:
Mit der neuen Satzung wird die bestehende Struktur an die Rechtslage angespasst.
Ressourceneinsatz:
Bei angenommenen vier Sitzungen im Jahr mit 11 Personen fällt Sitzungsgeld in Höhe von 1.100 Euro an. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten gemäß § 6 Abs. 4, also insbesondere für Protokollführung durch den Landkreis Peine. Da auch der bisherige Behindertenbeirat verwaltungsseitig begleitet wird, sind hier nur Mehrkosten zu veranschlagen, die auf rund 300 Euro geschätzt werden. Demgegenüber entfällt die Bezuschussung des bisherigen Behindertenbeirates auf privater Basis in Höhe von zuletzt 1.400 Euro im Jahr. Soweit fallen also keine Mehrkosten im Vergleich zur derzeitigen Situation an.
Allerdings sollte die bzw. der Vorsitzende des Behindertenbeirates analog anderen Positionen eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Beispielsweise erhält der Seniorenbeauftragte des Landkreises Peine monatlich 205 Euro. Eine solche Regelung müsste über eine gesonderte Beschlussvorlage in die Satzung des Landkreises über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder aufgenommen werden. Jährliche Mehrkosten im Falle eines entsprechenden (gesonderten) Satzungsänderungsbeschlusses dafür wären 2.460 Euro und werden oben ausgewiesen.
Die Höhe etwaiger Kosten für behinderungsbedingte Erhöhungen von Sitzungsgeldern, wofür ebenfalls ein gesonderter Satzungsänderungsbeschluss erforderlich wäre, kann momentan nicht eingeschätzt werden. Dafür müssten Kriterien entwickelt werden und der Mehraufwand bestimmt werden. Das alles wäre Gegenstand einer entsprechenden Beschlussvorlage, so dass Mehrkosten dafür oben noch nicht ausgewiesen werden, zumal eine solche Regelung für alle Sitzungen gelten müsste und nicht nur für Sitzungen des Behindertenbeirates.
Schlussfolgerung:
Siehe Satzungsentwurf
Satzungsentwurf vom 10. September 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Entwurf 2020-09-10 (416 KB) |