Vorlage - 2020/724
|
|
Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Mit Vorlage 115/2016 wurde dargestellt, dass als Folge der Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz auch für den öffentlichen Dienst häufiger mit einer Umsatzbesteuerung zu rechnen sein wird. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen die neuen Regelungen erst ab 01.01.2021 anwenden. Diese Option wurde von hieraus wahrgenommen.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die Frist um 2 Jahre verlängert und so für die erforderlichen Umstellungsarbeiten weiteren zeitlichen Spielraum ermöglicht.
Grundsätzlich sind beim Landkreis Peine die Vorbereitungen der Umstellung soweit gediehen, dass eine Anwendung ab 2021 möglich wäre. Prüfungen haben jedoch ergeben, dass dies zu höheren personellen Aufwendungen führen würde und finanzielle Vorteile nicht erkennbar sind.
Die eingeräumte Fristverlängerung wird daher von hier in Anspruch genommen werden. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist nicht erforderlich.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
---