Inhalt

Vorlage - 2020/691  

Betreff: Informationen zum präventiven Kinderschutz (§ 8b SGB VIII)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
01.09.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

--

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Fachberatung gemäß § 8b SGB VIII dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und ist ein Beratungsangebot zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall für Fachkräfte innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe wie auch im Bereich der ausschließlich ehrenamtlich organisierten Jugendsozial- und Jugendarbeit.

Die Fachberatung hat unterstützenden und begleitenden Charakter. Sie soll zur Entscheidungs- und Handlungssicherheit beitragen, indem sie die Sorgen und Beobachtungen der anfragenden Personen aufnimmt, den Prozess der Gefährdungseinschätzung strukturiert, über Hilfsmöglichkeiten und Verfahren der Jugendhilfe informiert und zur Frage der Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt berät.

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist die Zusammenschau aller Wahrnehmungen, Beobachtungen und Mitteilungen, aus denen Bewertungen und Einschätzungen abgeleitet werden können. Die Fachberatung findet in einem abgestuften Verfahren statt:

a) Orientierung schaffen

b) Fallverstehen fördern

c) Fragestellungen zum Fall entwickeln

d) Gewichtige Anhaltspunkte herausarbeiten

e) Bewertung der gewichtigen Anhaltspunkte

f) Abschluss der Fachberatung

 

Ziele / Wirkungen:

Sicherstellung eines wirksamen Kinderschutzes durch Vernetzung mit Fachkräften und Institutionen, die innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Im Rahmen einer Evaluation sollte der Beratungsanspruch einer insoweit erfahrenen Fachkraft durch Dritte auf ihre Wirkungen hin überprüft werden.

 

Ressourceneinsatz:

Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) seit 2012 steht eine halbe Stelle (Hr. Maliers) zur Verfügung, um Beratungen und Anfragen bedienen zu können.

 

 

Schlussfolgerung:

Die Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund, gem. § 8b SGB VIII und § 4 KKG, ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Kinderschutzes. Mit diesem Angebot wird ein Kreis an Berufsgruppen und Personen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen und nachhaltig erreicht. Die Fachberatung trägt damit zur Entscheidungs- und Handlungssicherheit von Fachkräften und deren Einbeziehung in den Kinderschutz bei. Demzufolge sollte eine kontinuierliche und präventive Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, z.B. in Kindertagesstätten, Infoabende o.ä.  stattfinden.

 

 


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