Vorlage - 2020/690
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Dem in der Anlage beigefügten „7. Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996“ wird zugestimmt. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Landkreise Helmstedt, Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg.
Inhaltsbeschreibung:
Für die Tierkörperbeseitigung in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg besteht ein „Entsorgungsverbund“. Die Einzelheiten regelt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen diesen Kommunen. Zwischen diesem Entsorgungsverbund und dem Entsorgungsunternehmen (SARIA Bio-Industries) besteht seit 1996 ein Entsorgungsvertrag, in dem eine Pauschale für die Entsorgung von verendeten Tieren festgelegt ist. Außerdem ist darin die Entsorgung von Schlachtabfällen („Konfiskate“) geregelt.
Durch die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Entsorgungsvertrages unter Federführung des Landkreises Gifhorn hat sich der Aufwand der einzelnen Kommunen bei Vertragsangelegenheiten mit dem Entsorgungsbetrieb sowie der Tierseuchenkasse reduziert und auch die Verhandlungsposition gegenüber diesen deutlich verbessert.
Aufgrund der Änderung zum Nds. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG) vom 12.05.2020 ist eine redaktionelle Änderung des Entsorgungsvertrags erforderlich.
Bisher hatte das Nds. AG TierNebG geregelt, dass der Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte (VTN), der durch das LAVES beliehen wurde, 100% der Pauschale für die verendeten Tieren von den Mitgliedern des Entsorgungsverbundes (Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine und Stadt Wolfsburg) erhalten hat. 60% dieser Entsorgungspauschale wurde von der Tierseuchenkasse (TSK) den Kommunen aus dem Entsorgungsverbund erstattet.
Aus der Änderung der gesetzlichen Regelung zum Nds. AG TierNebG ergibt sich, dass bei einer Beleihung des VTN, wie sie beim GF-Entsorgungsverbund (Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine und Stadt Wolfsburg) mit SecAnim vorliegt, die Entsorgungspauschale zu 60% von der TSK und zu 40% von den Mitgliedern des Entsorgungsverbundes jetzt direkt an den VTN gezahlt werden.
Außerdem wird der aktuell korrekte Name des Unternehmers (von Saria Bioindustries zur Tochtergesellschaft Secanim) im Kopfteil eingefügt.
Ziele / Wirkungen:
Anpassung des bestehenden Vertrages an geänderte Rahmenbedingungen zum Erhalt der interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entsorgung tierischer Nebenprodukte.
Ressourceneinsatz:
Unverändert
Schlussfolgerung:
Es wird empfohlen, den Siebten Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996 zu unterzeichnen.
1. Siebter Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996
2. Lesefassung zum Entsorgungsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 200701 Entwurf 7. Vertrag zur Ä des EV (128 KB) | ||||
2 | 200629_Entsorgungsvertrag_7. Änderung Lesefassung 211205 (148 KB) |