Vorlage - 2020/661
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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In den nachfolgenden Gremien wird jeweils ein Sitz wie folgt neu besetzt:
a) Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Abfall- und Beschäftigungsbetriebe des
Landkreises Peine: (CDU) Karsten Könnecker
b) Mitglied im Aufsichtsrat der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis
Peine mbH: (CDU) Stephan Nitsch
c) Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH:
(CDU) Karsten Könnecker
d) Stellvertretendes Mitglied im Kommunalen Psychiatriebeirat: (CDU) Isabell Mutke
e) Mitglied im Beirat Jobcenter: (CDU) Michael Kramer
Inhaltsbeschreibung:
KTA Rebecca Mittal hat ihr Mandat niedergelegt. Die CDU-Kreistagsfraktion hat das Vorschlagrecht für die Nachbesetzung in den genannten Gremien. Hinsichtlich der Beschlussvorschläge zu a) bis c) sind Regelungen der Satzung bzw. der Gesellschaftsverträge zu berücksichtigen.
Zu a) Nach § 6 der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine AöR können für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreter benannt werden. Durch das Ausscheiden von Frau Mittal kann eine neue Vertretung durch die CDU-Kreistagsfraktion benannt werden.
Zu b) Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH werden die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Landkreis Peine entsendet. Frau Mittal hat durch schriftliche Erklärung ihre Mandate niedergelegt, so dass eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit, dem Zeitpunkt der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021, zu wählen ist.
Zu c) Entsprechend des Gesellschaftervertrages der PEG ist der Aufsichtsrat der PEG personenidentisch mit dem Verwaltungsrat der A+B Landkreis Peine AöR, so dass als stellvertretendes Mitglied die gleiche Person wie unter Buchstabe a) gewählt, zu benennen ist.
Ziele / Wirkungen:
Unter Verwendung des § 71 NKomVG wird die kontinuierliche Fraktions- und Gremienarbeit gewährleistet.
Ressourceneinsatz:
Zusätzliche Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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