Vorlage - 2020/650
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Alt: Der Antrag zur Einrichtung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft wird abgelehnt.
Neu: Aktuell wird durch die Landesregierung die Schaffung einer landesweiten Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Die weiteren Entwicklungen niedersachsenweit sollten in die weitere Betrachtung einbezogen werden, um zukünftig nochmals zu prüfen, inwieweit die Gründung einer kreisweiten Wohnungsbaugesellschaft möglich ist.
Der Antrag ist bereits im Oktober 2019 gestellt worden. Auf Anregung der CDU- Kreistagsfraktion wurde eine Beratung auf Frühjahr 2020 verschoben.
Eine Prüfung, inwieweit die Einrichtung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft sinnvoll ist, sollte auch mögliche Beteiligungen oder Kooperationen mit bestehenden öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage wurde u.a. in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 24.01.2020 das Thema umfangreich erörtert. Danach wird das Thema des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus von allen Beteiligten als wichtige strukturpolitische Aufgabe bewertet. Das Angebot an geeigneten Sozialwohnungen muss kontinuierlich ausgebaut werden. Das betrifft allerdings nicht ausschließlich nur den Neubau, sondern eben auch die Bestandsgebäude.
Auch im Hinblick auf das Thema der Nachverdichtung und des ressourcenschonenden Umgangs gibt es zunehmenden Optimierungsbedarf bei den bereits vorhandenen baulichen Strukturen.
Aktuell gibt es im Landkreis Peine mit der Peiner Heimstätte Wohnungsgesellschaft der Stadt Peine mbH bereits jetzt schon eine solche Institution. Die Peiner Heimstätte hat
aufgrund des aktuellen Modernisierungsprogramms einen hohen Verschuldungsgrad. Auch in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren negativen Betriebsergebnis zu rechnen. Eine Erweiterung der vorgenannten Gesellschaft auf alle Gemeinden bzw. eine finanzielle Beteiligung an einer neuen zu gründenden Gesellschaft ist nach Prüfung der Stadt Peine nicht möglich. Damit wäre eine wesentliche Bedingung nicht erfüllt, dass man durch gemeinsame Synergien erfolgreich den Wohnungsmarkt im Landkreis Peine gestalten würde. Eine kreiseigene Gesellschaft, ohne die Stadt Peine als wesentliches strukturprägendes Mittelzentrum, ist nicht zielführend.
Ziele / Wirkungen:
Siehe Sachdarstellung.
Ressourceneinsatz:
Keine zusätzlich benötigten Ressourcen bei entsprechender Ablehnung des Antrags.
Schlussfolgerung:
Aktuell wird durch die Landesregierung die Schaffung einer landesweiten Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Die weiteren Entwicklungen niedersachsenweit sollten in die weitere Betrachtung einbezogenen werden, um zukünftig nochmals zu prüfen, inwieweit die Gründung einer kreisweiten Wohnungsbaugesellschaft möglich ist.
Antrag CDU-Kreistagsfraktion-Förderung soz. Mietwohnungsbau
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag CDU-Kreistagsfraktion-Förderung soz. Mietwohnungsbau (615 KB) |