Vorlage - 2020/648
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Kreistagsabgeordneten Rebecca Mittal fest.
b) Der Kreistag nimmt von der Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG der nachgerückten Kreistagsabgeordneten Isabell Mutke durch den Landrat Kenntnis.
c) Der Kreistag nimmt von der Verpflichtung nach § 60 NKomVG der nachgerückten Kreistagsabgeordneten Isabell Mutke durch den Landrat Kenntnis.
Inhaltsbeschreibung:
Mit Schreiben vom 01.05.2020 hat die Kreistagsabgeordnete Rebecca Mittal (CDU-Kreistagsfraktion) dem Landrat die Niederlegung ihres Kreistagsmandats mitgeteilt.
Gemäß § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hat der Kreiswahlleiter am 13.05.2020 festgestellt, dass für die Kreistagsabgeordnete Frau Rebecca Mittal, Frau Isabell Mutke, Peine, als Ersatzperson nachrückt. Frau Mutke hat mit Schreiben vom 15.05.2020 erklärt, dass sie ihr Mandat annimmt.
Der Kreistag hat den Sitzverlust der Kreistagsabgeordneten Frau Rebecca Mittal nach § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen; zuvor ist ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Nach der Feststellung des Sitzverlustes ist die Nachrückerin Frau Isabell Mutke nach § 43 NKomVG durch den Landrat auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Anschließend ist sie durch den Landrat gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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