Vorlage - 2020/647
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2020 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 8.376.437,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.06.2020 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 1.087.512,00 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Forderungen aus Vorjahren.
Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.
Die Entgelte ab dem 01.06.2020 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2019 | Hochrechnung 2020 | seit | ab 01.06.2020 |
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Krankentransport (KT) | 6.860 | 6.808 | 187,00 | 169,00 | - 18,00 |
Km-Pauschale KT* |
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| 3,50 | 3,50 | +/- 0 |
Notfallrettung (NfR) | 11.350 | 11.408 | 530,00 | 537,00 | - 7,00 |
Km-Pauschale NfR** |
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| 4,40 | 4,40 | +/- 0 |
Notarzteinsatz | 1.635 | 1.628 | 739,00 | 783,00 | + 44,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 3.356 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben
** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2021 verrechnet.
Schlussfolgerung:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.
Entgeltvereinbarung 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entgeltvereinbarung 2020 (725 KB) |