Inhalt

Vorlage - 2020/625  

Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund von Geschwindigkeits-Überschreitungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Rössel, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Kenntnisnahme
05.10.2020 
13. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erträge 2019  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen waren im Vergleich der Jahre 2018/2019 wieder rückläufig. 2018 wurden 137.242 Anzeigen erfasst, dagegen 2019 nur 48.401 Anzeigen (= 64,73 % der Anzeigen von 2018). Dieser extreme Unterschied ist vor allem auf die Baustellensituation 2018 zurückzuführen, die zu einem außerordentlich hohen Anzeigenaufkommen führte.

 

Das hierfür kurzfristig überplanmäßig eingesetzte Personal wurde vollständig wieder abgebaut und in andere Bereiche umgesetzt. Ein direkter Vergleich mit dem Anzeigenaufkommen des Jahres 2018 ist insoweit nicht aussagekräftig, da, wie bereits dargestellt, in diesem Jahr auf der BAB durch die baustellenbedingte Geschwindigkeitsreduzierung ein bisher nie dagewesenes Anzeigenaufkommen entstanden und abzuarbeiten war.

 

Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich bei PKW sind Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 Km/h, bei LKW bis 15 Km/h. Im Bußgeldbereich sind dies Verstöße über den genannten

Geschwindigkeiten oder für die Fälle, in denen die Verwarngeldverfahren durch nichtakzeptanz der Betroffenen in Bußgeldverfahren gewandelt werden müssen.

 

Bei den kommunalen Blitzeranlagen wurden 2019 rd. 80 % der Anzeigen des Vorjahres erfasst. Die Anlage in Rosenthal war von Mai bis Dezember 2019 aufgrund von Straßenbaumaßnahmen außer Betrieb; die Anlage in Clauen ist seit August 2019 bis auf Weiteres außer Betrieb. Die Anlage soll aber zeitnah wieder in Betrieb genommen werden, so dass von einem Anstieg der aktuellen Fallzahlen auszugehen ist.

Ziele / Wirkungen:

 

Die Begründung für den Einsatz der Blitzeranlagen zur Geschwindigkeitskontrolle ergibt sich aus der vorrangigen Zielsetzung der Verkehrsüberwachung gem. Rd.Erl. d. MW uns MI v. 25.11.1994 (21.2-01461/6).

Die Zielsetzung ist die Unfallverhütung, die Minderung von Unfallfolgen sowie die Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse. Um dieser Zielsetzung Rechnung tragen zu können, sollte der Verkehrsteilnehmer/Innen zu jeder Zeit und an jeder Örtlichkeit mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen müssen. 

 

Ressourceneinsatz:

 

entfällt

 

 

Schlussfolgerung:
 

entfällt

 

 

 


Statistische Auswertungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erträge 2019 (84 KB)