Vorlage - 2020/625
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen waren im Vergleich der Jahre 2018/2019 wieder rückläufig. 2018 wurden 137.242 Anzeigen erfasst, dagegen 2019 nur 48.401 Anzeigen (= 64,73 % der Anzeigen von 2018). Dieser extreme Unterschied ist vor allem auf die Baustellensituation 2018 zurückzuführen, die zu einem außerordentlich hohen Anzeigenaufkommen führte.
Das hierfür kurzfristig überplanmäßig eingesetzte Personal wurde vollständig wieder abgebaut und in andere Bereiche umgesetzt. Ein direkter Vergleich mit dem Anzeigenaufkommen des Jahres 2018 ist insoweit nicht aussagekräftig, da, wie bereits dargestellt, in diesem Jahr auf der BAB durch die baustellenbedingte Geschwindigkeitsreduzierung ein bisher nie dagewesenes Anzeigenaufkommen entstanden und abzuarbeiten war.
Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich bei PKW sind Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 Km/h, bei LKW bis 15 Km/h. Im Bußgeldbereich sind dies Verstöße über den genannten
Geschwindigkeiten oder für die Fälle, in denen die Verwarngeldverfahren durch nichtakzeptanz der Betroffenen in Bußgeldverfahren gewandelt werden müssen.
Bei den kommunalen Blitzeranlagen wurden 2019 rd. 80 % der Anzeigen des Vorjahres erfasst. Die Anlage in Rosenthal war von Mai bis Dezember 2019 aufgrund von Straßenbaumaßnahmen außer Betrieb; die Anlage in Clauen ist seit August 2019 bis auf Weiteres außer Betrieb. Die Anlage soll aber zeitnah wieder in Betrieb genommen werden, so dass von einem Anstieg der aktuellen Fallzahlen auszugehen ist.
Ziele / Wirkungen:
Die Begründung für den Einsatz der Blitzeranlagen zur Geschwindigkeitskontrolle ergibt sich aus der vorrangigen Zielsetzung der Verkehrsüberwachung gem. Rd.Erl. d. MW uns MI v. 25.11.1994 (21.2-01461/6).
Die Zielsetzung ist die Unfallverhütung, die Minderung von Unfallfolgen sowie die Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse. Um dieser Zielsetzung Rechnung tragen zu können, sollte der Verkehrsteilnehmer/Innen zu jeder Zeit und an jeder Örtlichkeit mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen müssen.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
Statistische Auswertungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erträge 2019 (84 KB) |