Inhalt

Vorlage - 2020/622  

Betreff: Tausch von Grundstücken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Immobilienwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.03.2020 
18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Auszug Flurkarte - Anlage zur Vorlage 2020/622  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

Dem Tausch bzw. der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks bzw. von Grundstücksteilen mit der bzw. an die Gemeinde Vechelde wird zugestimmt.

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Der Landkreis Peine verfügt am Schulzentrum Vechelde über einen Sportplatz und weitere Grundstücksteile, die von diesem tangiert werden. Seitens der Gemeinde Vechelde und der betroffenen Sportvereine ist beabsichtigt, den bisherigen Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz auszubauen und dafür Zuschüsse aus dem Schacht-Konrad-Fond in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Peine würde dabei grundsätzlich Eigentümer der Fläche bleiben und damit auch verantwortlich für den Sportplatzbetrieb und ggf. Rückbau der Anlage sein. Damit einher würde auch die Zuständigkeit bei Nachbarschaftsbeschwerden wegen Ruhestörung gehen. Als Folge der höheren Nutzungsmöglichkeit eines Kunstrasenplatzes ist hier ein steigendes Risiko von Beschwerden wegen Lärmbelästigung zu erwarten.

 

Mit der Gemeinde Vechelde wurde daher grundsätzliche Übereinstimmung erzielt, dass von dort der Sportplatz mit den angrenzenden Grundstücksanteilen übernommen wird und damit die Gemeinde in die Verantwortung des Baus, der Bauunterhaltung und der Nachbarschaftsrechte eintritt. Aus der Anlage ist der betroffene Grundstücksbereich des Landkreises Peine zu entnehmen, wobei sich in den Randbereichen als Folge der Detailabstimmung noch kleinere Abweichungen ergeben können.

 

Gemäß §§ 110 Absatz 5 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 44 Absatz 6 KomHKVO ist ein unentgeltlicher Vermögensübergang zulässig. Es erfolgt daher keine ergebniswirksame Buchung. Auswirkungen sind lediglich bilanziell durchzuführen. Durch diese Variante soll insbesondere vermieden werden, dass bereits aus dem Steueraufkommen finanzierte Vermögenswerte nochmals durch die übernehmende Kommune über Steuern bzw. Kredite finanziert werden müssen.

 

Der Vermögenswert dieser unentgeltlichen Übertragung ist abhängig von dem genauen Zeitpunkt der notariellen Beurkundung, liegt aber in jedem Fall über der Wertgrenze von 260.000 € nach § 3 a der Hauptsatzung des Landkreises Peine und unterliegt damit gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 14 NKomVG der Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Peine.

 

Im Ausgleich mit der Übertragung dieses Grundstückes ist vorgesehen, dass die Gemeinde Vechelde ein Grundstück unentgeltlich an den Landkreis Peine übertragen wird, auf dem sodann die geplante weitere Sporthalle entstehen soll. Über diese Übertragung wird der Rat der Gemeinde Vechelde zu entscheiden haben. Der Wert dieses Vermögensübergangs steht derzeit noch nicht fest.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch diese Maßnahmen sind zukünftig die Kommunen für die Grundstücke verantwortlich, die ein Interesse an den jeweiligen Baumaßnahmen haben. Zudem sind sodann Grundstückseigentümer und für die finanziellen Folgen verantwortliche Kommune identisch.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Auswirkungen auf die jeweiligen Ergebnisrechnungen sind nicht vorhanden. Die bilanziellen Auswirkungen können unter Berücksichtigung der Gesamtbilanzwerte der betroffenen Kommunen vernachlässigt werden.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Der Grundstückstausch bzw. die damit verbundene unentgeltliche Vermögensübertragung ist daher wie vorgelegt zu beschließen.

 

 


   Auszug Flurkarte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Flurkarte - Anlage zur Vorlage 2020/622 (443 KB)